Patienten-Influencer oft nicht unabhängig |
Wie seriös und unabhängig medizinische Ratschläge auf Instagram, Facebook, Tiktok oder auch auf Websites sind, lasse sich zumindest teilweise herausfinden, wenn man auf einige Aspekte achte, betont Weigand. »Wenn der Post beispielsweise wie ein Lifestyle-Magazin daherkommt und sich die ratgebende Person bei Sonnenschein am Pool zeigt, geht es wahrscheinlich eher um ein attraktives Werbeumfeld als um gesundheitlich relevante Tipps.«
Das zeige sich dann auch daran, ob und in welchem Maße für medizinische Produkte, etwa bestimmte Nahrungsergänzungsmittel, oder auch Dienstleistungen geworben werde. Auch ist es ratsam, sich die Frage zu stellen, was die sprechende Person eigentlich für ihre Aussagen qualifiziert und auf welche Quellen sie sich dabei stützt. »Wenn es für Erkenntnisse und Tipps keine Quellenangaben gibt, ist das schon einmal kein gutes Zeichen.«
Wenn es wiederum um den Nutzen bestimmter Medikamente oder Behandlungen geht, gehen seriöse Medizin-Influencer selbstverständlich auch auf mögliche Nebenwirkungen ein. »Wo es einen Nutzen gibt, gibt es immer auch Nebenwirkungen«, erklärt Weigand. »Bei ultimativen Heilversprechungen, die diese Tatsache ausblenden, ist immer Skepsis angesagt.«
Da es nicht einfach ist, gute und verlässliche Gesundheitsinformationen zu finden, hat das Deutsche Netzwerk Gesundheitskompetenz (DNGK) Qualitätskriterien für verlässliche Gesundheitsportale aufgestellt:
Auch viele Ärzte wenden sich inzwischen auf eigenen Social-Media-Kanälen an ein breites Publikum. Bekannte Beispiele sind etwa Doc Felix, Kids.doc und Dr. Flojo. Sie informieren in vereinfachter Form über verschiedene Themen aus den Bereichen Gesundheit und Medizin, geben Tipps und klären Mythen auf.
Beim Thema Werbung sind Ärzte recht eingeschränkt: Laut Heilmittelwerbegesetz dürfen sie – wie auch Laien-Influencer – beispielsweise nicht für Produkte werben, die ausschließlich in Fachkreisen beworben werden dürfen, also etwa verschreibungspflichtige Medikamente. Ihre Berufsordnung verbietet Ärzten aber auch zusätzlich unter anderem Werbung, die anpreisend, irreführend oder vergleichend ist sowie Werbung für eigene oder fremde gewerbliche Tätigkeiten. Zweck dieser Verbote ist laut Berufsordnung die Gewährleistung des Patientenschutzes durch sachgerechte und angemessene Information und die Vermeidung einer Kommerzialisierung des Arztberufs.