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Dispensierrecht
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Paxlovid ab sofort beim Arzt

Ärzte dürfen das Covid-19-Medikament Paxlovid ab sofort selbst an Patienten abgeben. Dies geht auf eine Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung zurück. Apotheken erhalten nun weniger Geld für die Abgabe.
AutorKontaktPZ
Datum 19.08.2022  10:00 Uhr

Im Februar dieses Jahres hatte die Bundesregierung eine Million Dosen des antiviral wirksamen Covid-19-Medikaments Paxlovid™ (Nirmatrelvir/Ritonavir) beschafft. Laut Ministerium wurden bislang rund 460.000 Therapieeinheiten an den Großhandel ausgeliefert. Tatsächliche Verordnungszahlen liegen zwar nicht vor, vieles deutet aber darauf hin, dass das Arzneimittel bislang recht zurückhaltend verordnet wurde: Der Großhandel hat laut Recherchen der Pharmazeutischen Zeitung (PZ) bislang nur rund 43.000 Therapieeinheiten an die Apotheken ausgeliefert. Und da die Apotheken Paxlovid bis vor wenigen Wochen nicht lagern durften, dürfte die tatsächliche Verordnungszahl in diesem Bereich liegen.

Das von Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) geleitete Ministerium hat nun mehrere Maßnahmen ergriffen, um Paxlovid häufiger und schneller für Risikopatienten bereitzustellen. Am heutigen Freitag tritt eine aktualisierte SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung in Kraft. Diese ermöglicht es Ärzten erstmals, das Medikament direkt in der Praxis an die Patienten abzugeben. Daneben sollen auch Pflegeeinrichtungen künftig das Medikament bevorraten und vor Ort abgeben dürfen. Für jede abgegebene Packung sollen die Mediziner 15 Euro zuzüglich Umsatzsteuer erhalten.

Apothekenhonorar bei Abgabe an den Arzt

Die Vergütung der Apotheken soll dementsprechend angepasst werden. Demnach erhalten die Apotheken für den Aufwand, der ihnen im Zusammenhang mit der Abgabe der Medikamente an den Arzt entsteht, eine Vergütung in Höhe von 15 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je abgegebener Packung. Für die bislang übliche und weiterhin mögliche Paxlovid-Abgabe der Apotheken an Patienten auf Grundlage eines personenbezogenen Rezepts erhalten sie hingegen nach wie vor 30 Euro und für eine Belieferung per Botendienst zusätzlich 8 Euro plus Umsatzsteuer.

Die ABDA hatte diese Regelung in einer Stellungnahme zur Verordnung stark kritisiert. Die Standesvertretung der Apotheker sieht keinen Grund für die direkte Arzneimittelabgabe durch Ärzte. Stattdessen fordert die Bundesvereinigung, dass Apotheken selbst das Medikament ohne Verordnung abgeben dürfen.

»Es gibt keinerlei Anlass, den bewährten Weg des Arzneimittels über die Apotheke zu verlassen,« betonte die ABDA in einem Statement gegenüber der PZ. »Die Patientinnen und Patienten, die sich sehr häufig zu Hause befinden, können über die Botendienste der Apotheken versorgt werden«, so eine Sprecherin. Die Verordnungs- und Versorgungskette funktioniere im Verordnungsfall (auch telefonisch) bis zur Lieferung per Apothekenboten an den Patienten zu Hause »schnell und ohne jegliche Probleme«. Zudem verweist die ABDA auf die USA, wo es Apothekern seit Kurzem erlaubt ist, Paxlovid direkt ohne ärztliche Verordnung an die Patienten abzugeben.

Auch der Bremer Pharmakologe Professor Bernd Mühlbauer hatte sich gegenüber der PZ geäußert und gesagt, er halte die Neureglung für eine »Katastrophe«. »Die Abgabe von Paxlovid aus Arztpraxen halte ich persönlich für den Sündenfall schlechthin.« Wenn Ärzte ein bestimmtes Arzneimittel gegen Honorar abgeben dürften, sei das »eine Katastrophe für das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient«, so der Mediziner, der auch dem Vorstand der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) angehört.

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