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PTA-Reform im Bundesrat

Plenum will Gesetzentwurf überarbeiten

Das Plenum im Bundesrat hat am heutigen Freitag die überwiegende Mehrheit der Ausschussempfehlungen angenommen. Diese stehen den Forderungen der ABDA weitgehend entgegen.
Christina Müller
11.10.2019  15:18 Uhr

»Die Arzneimittelversorgung muss professionalisiert und gestärkt werden«, sagte Sachsens Gesundheitsministerin Barbara Klepsch (CDU) in ihrer Rede vor dem Plenum der Länderkammer. Mit Blick auf den demografischen Wandel und die Konkurrenz um Auszubildende durch andere Gesundheitsberufe brauche es »ein modernes PTA-Gesetz, das Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigt«. Es gelte, die PTA-Ausbildung attraktiv zu gestalten – auch bezüglich der Vergütung. »Ich will verhindern, dass PTA ein Gesundheitsfachberuf zweiter Klasse wird.«

Der Kabinettsentwurf, den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegt hatte, wird diesen Anforderungen aus Klepschs Sicht nicht gerecht. An der Ausbildungszeit von zweieinhalb Jahren trotz Ausweitung der Inhalte festzuhalten, hält sie für falsch. »Eine hohe Ausbildungsverdichtung kann dazu führen, dass die Zahl der Abbrüche weiter steigt«, warnte sie. Stattdessen stellte sie sich hinter die Empfehlungen der Ausschüsse. Diese wünschen eine Verlängerung auf drei Jahre sowie einen Wechsel zwischen theoretischen und praktischen Phasen. »Das wird vor allem die Bindung der Angestellten an die Apotheken stärken«, ist sich die Ministerin sicher.

Dem hatte die ABDA in ihrer gestern veröffentlichten Stellungnahme deutlich widersprochen. Die Bundesvereinigung hält unter anderem den organisatorischen Aufwand in den Offizinen für zu hoch, sollten sich Theorie und Praxis blockweise abwechseln. Eine Verlängerung der Ausbildungszeit ist demnach nicht nötig, wenn zugunsten neuer Schwerpunkte etwa an chemischen Inhalten gespart wird. Eine Kürzung in diesem Bereich sei »angemessen, da die dadurch gewonnenen Unterrichtsstunden für Fächer verwandt werden können, die in der Apothekenpraxis eine weitaus größere Bedeutung haben«.

Mit ihrer Offensive in letzter Minute konnte die ABDA jedoch offenbar wenig erreichen: In allen strittigen Punkten schloss sich das Plenum des Bundesrats den Ausschussempfehlungen an. Die Länderkammer bittet die Bundesregierung, den Entwurf grundlegend zu überarbeiten. Neben Dauer und Struktur der Ausbildung betrifft das auch zum Beispiel die Verantwortung für die Koordination des Unterrichts mit der praktischen Ausbildung. Sie soll künftig bei den Schulen liegen.

Auch das hatte die ABDA mit Verweis auf das Apothekengesetz (ApoG) entschieden abgelehnt. Denn dieses lege fest, dass der Betrieb der Apotheke – und folglich auch die Ausbildung der PTA – in der ausschließlichen Verantwortung des Inhabers der Betriebserlaubnis liegt und Einflussnahmen Dritter ausgeschlossen sind. Bei den Ländern konnte die Bundesvereinigung mit dieser Argumentation jedoch nicht entscheidend punkten.

Zudem sollen nach dem Willen des Bundesrats PTA-Auszubildende von Beginn an eine angemessene Vergütung erhalten. Die Aufsichtspflicht durch einen Approbierten kann demnach künftig entfallen, wenn der Apothekenleiter vorab schriftlich festhält, für welche Art und welchen Umfang der pharmazeutischen Tätigkeiten er die Pflicht zur Beaufsichtigung aussetzen möchte.

Mit seinem heutigen Votum hat sich der Bundesrat weitgehend den Forderungen der Apothekengewerkschaft Adexa und dem Berufsverband der pharmazeutisch-technischen Assistenten (BVpta) angeschlossen. Den Organisationen hatte im Referentenentwurf aus dem Hause Spahn »Mut und Weitsicht« gefehlt. »In Zeiten des Fachkräftemangels brauchen wir gut ausgebildete PTA«, betonte Adexa-Vorstand Andreas May vor der Abstimmung. »Dass es inhaltliche Defizite gibt, steht außer Frage. Mit etwas Kosmetik werden wir das Problem nicht lösen.« Um in Kraft treten zu können, bedarf das Gesetz der Zustimmung des Bundesrats. Als nächstes ist die Bundesregierung am Zug, die auf die Forderungen der Länder reagieren muss.

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