Prüfungsverordnung den neuen Lehrplänen anpassen |
Isabel Weinert |
17.11.2021 15:57 Uhr |
Bei der TuPA am vergangenen Wochenende stand erneut das PTA-Reformgesetz auf der Agenda. / Foto: Adobe Stock/contrastwerkstatt
Die neu erarbeiteten Lehrpläne auf Grundlage des PTA-Reformgesetzes wurden nun auch formell abgesegnet. Zudem einigten sich die AG-Mitglieder darauf, die neuen Lehrpläne in regelmäßigen Abständen zu revidieren, um nachbessern zu können.
Als vorrangiges Ziel in naher Zukunft nannte die in ihrem Amt bestätigte TuPA-Vorsitzende Kerstin Wahlbuhl, die Diskrepanzen zu prüfen, die sich innerhalb des PTA-Reformgesetzes zwischen den neugefassten geforderten Kenntnissen und Handlungskompetenzen einerseits und der unveränderten Prüfungsordnung andererseits auftun. »Das wollen wir näher beleuchten und ein Statement unserer Arbeitsgruppe dazu abgeben«, sagte Wahlbuhl im Gespräch mit PTA-Forum. Ein konkreter Zeitplan wurde noch nicht verabredet, das Vorgehen wird jedoch laut Wahlbuhl demjenigen zur Erarbeitung der neuen PTA-Lehrpläne ähneln.
Sie konkretisiert: »Die Prüfungsordnung, wie sie jetzt vorliegt, enthält weiterhin Inhalte, die in der neuen Ausbildungsverordnung gekürzt oder einem anderen Fach zugeordnet wurden. Entsprechend dürften sie auch nicht mehr unverändert abgefragt werden.« Probleme können auch Unterschiede in der Vornotenberechnung bereiten. Hier sei die Ausbildungsverordnung besonders unpräzise. Die TuPA wird sich auch mit diesem Thema beschäftigen, damit die zukünftig einzubeziehenden Vornoten möglichst einheitlich berechnet werden können.
Ein dritter Punkt ist das sechsmonatige Praktikum im Anschluss an die PTA-Schule. Zur Durchführung erarbeitet die Bundesapothekerkammer (BAK) Richtlinien gemeinsam mit der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände in einer Arbeitsgruppe mit weiteren Mitgliedern. »Hier gibt es die Verpflichtung, dass PTA-Schulen die Ausbildung begleiten, weshalb wir uns von schulischer Seite mit der Realisierung der Richtlinien beschäftigen und zusammenfassen, was aus Sicht der PTA-Lehrkräfte von Bedeutung ist.«
Ein weiteres Thema der Versammlung: Wege gegen den Mangel an PTA-Nachwuchs. Eine bereits existierende Initiative in diese Richtung ist das Modellprojekt »PTA-Stipendium« der Schule für Gesundheits- und Pflegeberufe, Eisenhüttenstadt, das PTA-Schulleiter Clemens Tründelberg auf der TuPA-Jahrestagung vorstellte. Apotheker in Brandenburg bieten PTA-Schülern ein Ausbildungsstipendium an. Damit wollen sie einen großen Nachteil der PTA-Ausbildung ein Stückweit abfangen – die fehlende Vergütung.
Das Modell bringt allen Seiten Nutzen: PTA-Schülerinnen und -Schüler erhalten von der Vertragsapotheke im ersten Ausbildungsjahr um die 150 Euro pro Monat. Auf diese Weise bindet die Apotheke die raren Arbeitskräfte an sich und die Schüler können das Geld gut gebrauchen. Im zweiten Ausbildungsjahr dann wird ausschließlich von Montag bis Donnerstag in der Schule unterrichtet, freitags arbeiten die Stipendiaten in »ihrer« Apotheke mit einer monatlichen Vergütung von 300 Euro. Nicht nur für Brandenburg eine Option, um die Ausbildung attraktiver zu machen. Weitere Informationen gibt die PTA-Schule Eisenhüttenstadt hier.
Wahlbuhl ist mit den Ergebnissen der Versammlung, auf der sich 52 PTA-Lehrkräfte einbrachten zufrieden. Für die Zukunft hofft die Apothekerin auf eine steigende Mitgliederzahl der AG TuPA, die derzeit bei knapp 60 liegt. »Wenn man bedenkt, dass es mehr als 80 PTA-Schulen gibt, an denen jeweils mehrere Kollegen tätig sind, dann besteht noch Luft nach oben.« Engagement ist ausdrücklich erwünscht.
Die DPhG-AG »Theoretische und Praktische Ausbildung« (TuPA) wurde am 22.11.2014 gegründet und vertritt die Belange der »Theoretischen und Praktischen Ausbildung« national und international. In dieser AG sind die in der pharmazeutischen Ausbildung tätigen Apotheker und Apothekerinnen aus ganz Deutschland organisiert.