PTA-Ausbildung während der Pandemie – das ist neu |
Jennifer Evans |
20.05.2020 13:30 Uhr |
Die vorgesehene Flexibilisierung der Gesundheitsfachberufe dient dem BMG zufolge dem Zweck, dass Betroffene trotz der derzeitigen Ausnahmesituation ihre Ausbildungsziele erreichen und ihre Prüfungen ablegen können. Die zuständigen Behörden haben zudem die Pflicht, regelmäßig zu überprüfen, ob dadurch weiterhin zu jedem Zeitpunkt Qualität und Patientensicherheit gewährleistet sind.
Die Verordnung tritt mit Wirkung vom Tag des Inkrafttretens des Zweiten Bevölkerungsschutzgesetzes in Kraft und endet spätestens am 31. März 2022. Nun hat auch die ABDA die Möglichkeit, zu der Vorschrift Stellung zu nehmen.
Das Zweite Bevölkerungsschutzgesetz schafft darüber hinaus auch eine Flexibilisierung bei der Approbationsordnung für angehende Pharmazeuten. Auch hier soll sowohl die Theorie an der Hochschule als auch die praktische Ausbildung in der Apotheke nach Bedarf digital ergänzt oder zeitlich verschoben werden können. Eine solche Lockerung hatte die ABDA bereits in ihrer Stellungnahme zum Gesetz gefordert.