PTA in mobilen Impfteams – ohne Apotheker |
Jennifer Evans |
04.10.2021 15:00 Uhr |
In den mobilen Impfteams in NRW muss kein Apotheker anwesend sein, wenn PTA mRNA-Impfstoffe rekonstituieren. / Foto: Getty Images/Morsa Images
Nach der Schließung der Impfzenten in Nordrhein-Westfalen zum 30. September 2021 setzt das dortige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales nun auf mobile Covid-19-Impfangebote etwa mit Impfbussen. Sie sollen vor allem in solchen Regionen zum Einsatz kommen, in denen die Impfquote im Vergleich zur Gesamtbevölkerung niedrig ist oder in denen medizinische Versorgungseinrichtungen schwierig zu erreichen sind. Unter die neue Regelung fallen unter anderem Wohnungs- und Obdachlose sowie Menschen, die in Justizvollzugsanstalten, Frauenhäusern oder Flüchtlingsunterkünften leben. Auch Auffrischungsimpfungen für Pflegeheimbewohner oder für Menschen in Tagespflegzentren können die mobilen Impfteams übernehmen.
Grundsätzlich ist es Aufgabe der Ärzte, alle Tätigkeiten rund um die Impfung zu verantworten. Das geht aus einer generellen Vereinbarung zwischen dem Ministerium, der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein sowie der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe von Anfang September 2021 hervor, die der Pharmazeutischen Zeitung (PZ) vorliegt. In den Verantwortungsbereich der Mediziner fallen demnach neben der Anamnese die Aufklärung und deren Dokumentation sowie die Nachbeobachtung, die Ausstellung einer Impfbescheinigung und im Bedarfsfall die Rekonstitution. Nach den allgemeinen berufs- und sozialrechtlichen Delegationsmöglichkeiten dürfen sie einige Tätigkeiten delegieren. Nun können neben Medizinischen Fachangestellten (MFA) auch PTA beauftragt werden – ohne dass ein Apotheker dabei ist.
Die Beauftragung nicht-ärztlichen Fachpersonals wie MFA oder PTA ist laut PZ-Informationen im neuesten Erlass vom 28. September präziser geregelt als noch in den Vorversionen. Bei der Rekonstitution der Covid-19-Impfstoffe muss in NRW – anderes als zuvor in den Impfzentren – kein Apotheker die Aufsicht über die PTA haben. Diese Aufgabe übernimmt der Mediziner. Bei der Rekonstitution eines mRNA-Impfstoffs gilt es unter anderem, die Temperatur beim Verdünnen zu beachten, jegliche Kontamination und Erschütterungen des Impfstoffs zu vermeiden sowie die Ampullen korrekt zu beschriften und gegebenenfalls vor der Verimpfung wieder zu lagern.
Weiterhin müssen die Kreise oder kreisfreien Städte laut dem aktuellen Erlass nicht-ärztliches Fachpersonal aus haftungsrechtlichen Gründen selbst beauftragen und mit ihm den Vertrag abschließen. Alternativ können sie Dritte mit der Personalbereitstellung beauftragen. Demnach kommen auch Angestellte des impfenden Arztes in Frage. Geplant ist, dem Fachpersonal eine marktübliche Vergütung zu zahlen. Mit Blick auf MTA ist von rund 35 Euro pro Stunde die Rede.
Coronaviren lösten bereits 2002 eine Pandemie aus: SARS. Ende 2019 ist in der ostchinesischen Millionenstadt Wuhan eine weitere Variante aufgetreten: SARS-CoV-2, der Auslöser der neuen Lungenerkrankung Covid-19. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronaviren.