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Gesetzentwurf

PTA-Reform: ABDA-Forderungen kaum aufgegriffen

Die Ausschüsse des Bundesrats haben nun ihre Empfehlungen zum geplanten PTA-Reformgesetz abgegeben. Dabei greifen sie kaum Forderungen aus der Stellungnahme der ABDA auf. Und auch insgesamt hat der Gesetzentwurf der Bundesregierung in ihren Augen erhebliche Defizite. Am 11. Oktober soll der Bundesrat darüber abstimmen.
Jennifer Evans
10.10.2019  12:00 Uhr

Erst vor Kurzem hatte die ABDA ihre Stellungnahme zum Kabinettsentwurf für das PTA-Reformgesetz an den Bundesrat weitergeleitet. Die Empfehlungen des federführenden Gesundheitsausschusses sowie der Ausschüsse für Arbeit, Integration und Soziales und für Kulturfragen sehen in vielen Punkten anders aus.

Die Ausschüsse raten der Bundesregierung, den Gesetzentwurf von Grund auf zu überarbeiten. An der Kompetenzerweiterung der PTA halten sie fest, um zum einen die Attraktivität des Berufs zu steigern und zum anderen den sich verändernden Aufgabenbereichen der Assistenten Rechnung zu tragen. »Auch einem Fachkräftemangel in Apotheken soll damit entgegengewirkt werden«, heißt es in dem 40-seitigen Empfehlungspapier. Auch plädieren sie für eine Ausbildungszeit von mindestens drei Jahren, in der sich Theorie- und Praxisphasen abwechseln. Die Ausbildung sei – anderes als im Regierungsentwurf vorgesehen – auch von Beginn an zu vergüten. Nur so könne die PTA-Ausbildung gegenüber anderen Gesundheitsberufen konkurrenzfähig bleiben, heißt es. Auch Schulgeld dürfe nicht anfallen. Die ABDA hatte eine Verlängerung der Ausbildungszeit für »unverhältnismäßig« erachtet, weil sie dadurch unter anderem Personalengpässe befürchtet.

PTA haben Handlungskompetenz

Geht es nach den Ausschüssen, sollen künftig für die praktische Ausbildung in der Offizin – anders als von der Bundesregierung vorgesehen – nicht die Bundesapothekerkammer zuständig sein, sondern die Länder. Während die ABDA die Aufsicht von PTA bei der Abgabe von Arzneimitteln beibehalten will, positionieren sich die Ausschüsse auch hier anders. In ihren Augen besitzen PTA durch ihre staatliche Abschlussprüfung die entsprechend erforderliche Handlungskompetenz. Im Gegensatz zum Gesetzentwurf halten die Ausschüsse es daher auch für unsinnig, dass PTA nur unter bestimmten Voraussetzungen mehr Verantwortung bei der Abgabe von Arzneimitteln auf ärztliche Verschreibung zukommen soll. Demnach sollte die schriftliche oder elektronische Festlegung des Apothekenleiters ausreichen. Ausnahme bleibt weiter die Abgabe von Betäubungsmitteln. Zusätzlich empfehlen die Ausschüsse – genau wie die ABDA – die Aufsicht durch einen Apotheker beim patientenindividuellen Stellen und Verblistern von Arzneimitteln.

Dem Bundesverband der PTA (BVpta) sowie der Gewerkschaft Adexa dürften die Empfehlungen der Ausschüsse in die Karten spielen: Sie hatten ohnehin eine dreijährige Ausbildungszeit gefordert.

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