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Diesmal klappt’s
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Rauchstopp auf Rezept

Mit dem Rauchen aufzuhören, dürfte auf der Liste der guten Vorsätze für das neue Jahr bei vielen wieder ganz oben stehen. Diesmal soll es wirklich klappen: Starke Raucher können nun auch auf Unterstützung durch die Krankenkasse setzen.
AutorKontaktVerena Schmidt
Datum 02.01.2026  16:00 Uhr

Ärzte können Nikotinersatzpräparate wie etwa Pflaster und Kaugummis sowie Präparate mit dem Wirkstoff Vareniclin (Champix® und Generika) schweren Rauchern seit August dieses Jahres zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen. Zuvor galten diese und andere Medikamente zum Rauchstopp als Lifestyle-Arzneimittel und waren deshalb nicht erstattungsfähig.

Für welche Patienten kommt der Rauchstopp auf Rezept infrage? Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte die Bedingungen für die Erstattung festgelegt: Demnach haben Raucher einen Anspruch auf eine Versorgung mit Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung, wenn eine starke Abhängigkeit besteht. Diese muss ärztlich nachgewiesen werden, beispielsweise mithilfe des sogenannten Fagerström-Tests (siehe Kasten). Wer dabei sechs oder mehr Punkte erreicht, gilt als schwer abhängig. Auch Raucher, die es trotz einer Grunderkrankung, etwa Asthma, COPD oder einer Herz-Kreislauf-Erkrankung, nicht schaffen, mit dem Rauchen aufzuhören, können von der Gesetzesänderung profitieren.

Die Patienten müssen zusätzlich zu der medikamentösen Therapie verpflichtend an einem evidenzbasierten Programm teilnehmen – das geht zum Beispiel über zertifizierte Präsenzseminare, Onlinekurse oder die beiden Apps »NichtraucherHelden-App« und »Smoke Free - Rauchen aufhören«, die als digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) zugelassen sind.

Die Krankenkassen erstatten die Kosten für eine Behandlung mit Nikotinpräparaten oder mit Vareniclin, da diese beiden eine positive Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) erhalten haben. Erstattet werden die Kosten für drei Monate. Wer den Ausstieg nach dieser Zeit nicht geschafft hat oder wieder rückfällig wird, hat erst wieder nach drei Jahren Anspruch auf eine Kostenerstattung.

Entzugssymptome vermindern

Bei der Nikotinersatztherapie wird der Suchtstoff Nikotin oral per Kaugummi, Tablette oder Spray oder per Pflaster über die Haut zugeführt. Er wird dabei langsamer aufgenommen als beim Rauchen, der Blutspiegel stabilisiert sich in einem niedrigen Bereich, sodass keine typischen Entzugssymptome auftreten wie etwa Reizbarkeit, Unruhe, Hunger, Tremor, Schweißausbrüche, Schwindel, Kopf- und Bauchschmerzen, Übelkeit und Schlafstörungen.

Nikotinpflaster (zum Beispiel Nicorette®, Nicotinell®, Nikofrenon®) versorgen den Körper transdermal kontinuierlich mit Nikotin. 16-Stunden-Pflaster entsprechen dem normalen Tagesrhythmus; sie werden tagsüber aufgeklebt, aber nicht über Nacht angewendet. Daneben gibt es auch 24-Stunden-Nikotinpflaster, die auch über Nacht eine konstante Versorgung gewährleisten. Allerdings treten auch häufiger Nebenwirkungen wie etwa Schlafstörungen auf.

Kaugummis und Lutschtabletten unterstützen den Ex-Raucher vor allem bei akutem Verlangen nach einer Zigarette. Bei der Anwendung ist eine gute Beratung entscheidend, denn es kommt auf die richtige Kautechnik an. Man kaut, bis sich der Geschmack intensiviert – was zeigt, dass der Wirkstoff freigesetzt wird. Dann wird der Kaugummi in die Wangentasche geschoben, bis der Geschmack nachlässt. Kauen und Pausieren dann für bis zu 30 Minuten wiederholen, bis der gesamte Wirkstoff abgegeben ist.

Bei Nikotin-Lutschtabletten (wie von Nicorette, Nicotinell) ist es ähnlich: Man lässt sie für 20 bis 30 Minuten im Mund zergehen und schiebt sie dabei von einer Seite der Mundhöhle zur anderen, bis sie sich vollständig aufgelöst haben. Während der Anwendung sollte man nicht essen oder trinken. Auch 15 Minuten vor der Anwendung sollten saure Getränke wie Kaffee oder Fruchtsäfte und Speisen gemieden werden, denn ein erniedrigter pH-Wert im Mund kann die Aufnahme des Nikotins vermindern. Neben Lutschtabletten und Kaugummis gibt es außerdem noch Nikotin-Mundsprays (etwa von Nicorette, Nicotin AL); die Sprühstöße werden bei Rauchverlangen in die Wangentasche abgegeben.

Pflaster und eine orale Option können auch kombiniert werden, wenn unter einer Monotherapie noch Entzugssymptome auftreten. Die Obergrenze von maximal 64 mg Nikotin/Tag sollte hierbei aber nicht überschritten werden.

Wieder verfügbar

Die zweite erstattungsfähige Option zur Rauchentwöhnung ist der verschreibungspflichtige Wirkstoff Vareniclin. Es handelt sich um einen partiellen Agonisten an bestimmten Nikotin-Rezeptoren im Gehirn, an die auch das Nikotin aus dem Tabakrauch bindet. Vareniclin stimuliert die Rezeptoren leicht und lindert so Entzugssymptome sowie das Verlangen nach Zigaretten. Außerdem blockiert es die Wirkung von Nikotin aus Zigaretten, das Rauchen ist weniger befriedigend.

Das Originalpräparat Champix des Herstellers Pfizer war lange Zeit nicht verfügbar, ist seit April 2025 aber wieder auf dem deutschen Markt erhältlich. Hintergrund der Vertriebspause waren Nitrosamin-Verunreinigungen oberhalb zulässiger Grenzwerte, die im Sommer 2021 in Champix-Chargen gefunden worden waren.

Was gibt es noch?

Daneben gibt es weitere verschreibungspflichtige Wirkstoffe, die zur Rauchentwöhnung eingesetzt werden. Sie können allerdings nicht auf Kassenrezept verordnet werden. Das im Dezember 2020 zugelassene Cytisin (Asmoken®) ist wie Vareniclin ein partieller Nikotinrezeptoragonist. Laut einem Cochrane-Review gibt es bezüglich der Wirksamkeit keine entscheidenden Unterschiede zu Vareniclin. Allerdings gibt es noch vergleichsweise wenig Daten zur Behandlung mit Cytisin. In einigen EU-Ländern, etwa in Österreich, ist Asmoken® übrigens ohne Rezept erhältlich; in Deutschland hat der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht einen Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht für Cytisin allerdings schon zweimal abgelehnt.

Eine weitere Alternative ist das Antidepressivum Bupropion, ein selektiver Noradrenalin- und Dopamin-Wiederaufnahme-Hemmer. Es gilt beim Rauchstopp jedoch als schlechter wirksam als Vareniclin oder als eine Kombi-Nikotinersatztherapie. Der Vertrieb des entsprechenden Präparats Zyban® wurde 2022 ausgesetzt, da es auch hier Hinweise auf Nitrosamin-Verunreinigungen gab. Es ist inzwischen in einigen Ländern wieder erhältlich, in Deutschland allerdings weiterhin außer Handel.

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