Regeln für den Arbeitsschutz |
Regelmäßige Pausen vom Mund-Nasen-Schutz sind bei der Arbeit in der Apotheke besonders wichtig. / Foto: ABDA
Zu den Details: Aus Sicherheitsgründen haben sich viele Inhaber entschlossen, Angestellten vorzuschreiben, während der Arbeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Was medizinisch sinnvoll ist, belastet dennoch den Körper. »Es ist (…) zu prüfen, inwieweit die Tragezeiten durch andere Tätigkeiten oder regelmäßige Pausen reduziert werden müssen«, schreibt dazu die BAuA. Die Apothekengewerkschaft fordert regelmäßige Pausen mit Augenmaß, aber nicht zulasten anderer Kollegen.
Während der Corona-Pandemie war – und ist – das Arbeiten im Homeoffice zur Strategie gegen SARS-CoV-2-Infektionen geworden. Das gilt in erster Linie für Büroangestellte. Dennoch sollten Apothekenleiter prüfen, wer vom Team im Homeoffice arbeiten könnte, wünscht sich ADEXA. Zahlreiche Warenwirtschaftssysteme bieten die technischen Voraussetzungen.
Wer dennoch in der Apotheke arbeitet, sollte sich auf Hygienemaßnahmen verlassen: ein Aspekt, der in allen QMS-Handbüchern zu finden ist. In Corona-Zeiten reichen Standard-Maßnahmen aber meist nicht aus. Beispielsweise sollten Sanitärbereiche mindestens einmal am Tag gereinigt werden. Für hautschonendere Seife und Einmalhandtücher ist zu sorgen. Elektrische Händetrockner eignen sich während der Pandemie nicht.
Die BAuA rät außerdem, Kontakte nach Möglichkeit einzuschränken. Das ist in Betriebsstätten mit zahlreichen Kunden zwar schwierig. Dennoch bleiben mehrere Strategien: In etlichen Apotheken wurde Schichtarbeit eingeführt. Auch beim Umkleiden sollten Kontakte vermieden werden. Und nicht zuletzt rät ADEXA, wie in der Branche derzeit auch üblich, sich neues Wissen über Online-Fortbildungen anzueignen. Die Apothekengewerkschaft fordert, dass keine Corona-bedingte Maßnahme zum Nachteil der Angestellten werden darf.
Bleibt als Fazit: Die Corona-Pandemie macht es erforderlich, in Apotheken Gefährdungsbeurteilungen unbedingt zu überprüfen und falls erforderlich anzupassen. Wichtig ist, jeden Aspekt möglichst präzise zu formulieren. Arbeitgeber sollten ihre Fürsorgepflicht nicht vernachlässigen.
Coronaviren lösten bereits 2002 eine Pandemie aus: SARS. Ende 2019 ist in der ostchinesischen Millionenstadt Wuhan eine weitere Variante aufgetreten: SARS-CoV-2, der Auslöser der neuen Lungenerkrankung Covid-19. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronaviren.