Hydrochinon ist als Bleichmittel der Goldstandard zur Behandlung von störenden Hyperpigmentierungen. / © Adobe Stock/Duangjan
Hydrochinon ist das Mittel der Wahl für die Therapie des Melasmas – eine der häufigsten Formen von Pigmentstörungen, die vor allem Frauen im gebärfähigen Alter im Bereich des Gesichts an Wangen, Stirn oder Oberlippe betrifft. Als Tyrosinasehemmer unterbindet Hydrochinon die Melaninbildung und reduziert so die bräunlichen Flecken. Das einzige Hydrochinon-haltige Fertigarzneimittel – die verschreibungspflichtige Pigmanorm® Creme von der Firma Widmer – ist jedoch nicht mehr erhältlich. Es enthielt neben 5 Prozent Hydrochinon zusätzlich 0,1 Prozent Tretinoin und 1 Prozent Hydrocortison.
Seitdem werde das NRF-Laboratorium mit Anfragen regelrecht überschüttet, berichtete Dr. Stefanie Melhorn, Leiterin Pharmazeutisches Laboratorium des NRF, bei der Jahrestagung der Gesellschaft für Dermopharmazie im vergangenen Herbst. »Die Apothekenteams treten mit der Bitte an uns heran, ob wir nicht eine standardisierte Ersatzrezeptur entwickeln können, nach der die Hautärzte künftig verordnen können«, schilderte die Rezepturexpertin.
Melhorn wies darauf hin, dass die Möglichkeit bestehe, das zwar gleichnamige, in der Schweiz zugelassene Arzneimittel zu importieren. Allerdings ist dies vom ehemals hierzulande erhältlichen Pigmanorm abweichend zusammengesetzt: Neben 5 Prozent Hydrochinon und nur 0,03 Prozent Tretinoin wird das Externglucocorticoid Dexamethason in 0,03-prozentiger Konzentration kombiniert.
Sofern die Herstellung eines Rezepturarzneimittels erforderlich ist, können die Apothekenteams die im DAC monographierte Rezeptursubstanz Hydrochinon nutzen. Im DAC/NRF-Rezepturhinweis »Hydrochinon« wird neben herstellungstechnischen Informationen und Stabilitätshinweisen auch ein Lieferant genannt.
Die drei Wirkstoffe des Fertigarzneimittels »einfach zusammenzumischen«, ist laut Melhorn nicht ohne Weiteres möglich. »Hydrochinon und Tretinoin sind oxidationsanfällige Wirkstoffe, weshalb die Stabilität sichergestellt werden muss. Als zusätzlich problematisch stellte sich ihre kristalline Eigenschaft heraus. Sie lösen sich nicht in einer Cremegrundlage. Man will ja keinen Peelingeffekt auf der Haut«, schilderte Melhorn die Hindernisse bei der Rezepturentwicklung. Die jetzige Vorschrift trägt dem Rechnung: Da heißt es, dass die Verarbeitung von nicht mikrofein erhältlichem Hydrochinon die Bearbeitung mit der Salbenmühle erforderlich mache.