Eine atmende, aber bewusstlose Person sollte man in die stabile Seitenlage bringen und warm halten bis der Rettungsdienst eintrifft. / © Highwaystarz-Photography/Getty Images
Es gilt: Lieber einmal zu oft den Notruf 112 wählen als einmal zu selten, stellt die Initiative »Alkohol? Kenn dein Limit« des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) klar. Denn eine schwere Alkoholvergiftung kann lebensgefährlich werden, da sie einen Atemstillstand oder ein Kreislaufversagen zur Folge haben kann. Nicht immer können Außenstehende erkennen, wie ernst die Lage ist.
Ist die Person stark betrunken, aber noch ansprechbar, sollte man sie bequem lagern, warmhalten und nicht alleine lassen. Man kann ihr etwas Nichtalkoholisches zu trinken anbieten – jedoch vorsichtig, damit es nicht zu Erbrechen kommt.
Ist die Person bewusstlos? Dann ist nach Kontrolle der Atmung der erste Schritt, die Person in eine stabile Seitenlage zu bringen. Sie sorgt dafür, dass die Atemwege frei bleiben, sodass Erbrochenes abfließen kann, erklärt das Deutsche Rote Kreuz. Das verhindert das Ersticken.
Dafür kniet man sich zunächst neben die bewusstlose Person. Den Arm auf der zugewandten Seite legt man angewinkelt nach oben. Den zweiten Arm legt man über die Brust der bewusstlosen Person und platziert die Hand unter ihrer Wange. Diese Hand hält man als Helfer oder Helferin nun fest, während man das weiter entfernte Knie der Person fasst und sie dann vorsichtig auf die Seite dreht. Das Knie legt man angewinkelt ab. Der Ellenbogen des oberen Arms ruht in der Armbeuge des unteren. Der Hals sollte überstreckt sein, der Mund leicht geöffnet.
Nun sollten Helferinnen und Helfer einen Notruf unter der Nummer 112 absetzen. Bis der Rettungswagen eintrifft, gilt: die betrunkene Person nicht alleine lassen und sie vor dem Auskühlen schützen. Auf keinen Fall sollte man versuchen, sie zum Erbrechen zu bringen, warnt die Initiative. Sie kann dabei ersticken. Ist die Person ansprechbar, sollte man sie wachhalten und ihr Wasser zu trinken geben.