Richtschnur zur Komplementärmedizin |
Zur Komplementärmedizin zählen zum Beispiel Homöopathie und Phytotherapie. / Foto: Adobe Stock/Printemps
Mehrfach berichtete der BVpta von seiner Teilnahme an der Erstellung der Leitlinie »Komplementärmedizin in der Behandlung onkologischer PatientInnen«. Der Verband konnte sich in mehreren Konferenzen in Präsenz und auch online an Abstimmungen und Diskussionen zu den verschiedenen evidenzbasierten Empfehlungen beteiligen.
Das Leitlinienprogramm Onkologie ist eine Kooperation der Arbeitsgemeinschaft der Medizinischen Wissenschaftlichen Fachgesellschaften (AMWF) mit der Deutschen Krebsgesellschaft e. V. (DKG) und der Deutschen Krebshilfe. Deren Ziel ist es, gemeinsam die Entwicklung, Fortschreibung und den Einsatz wissenschaftlich begründeter und praktikabler Leitlinien in der Onkologie zu fördern und zu unterstützen.
Neben der Deutschen Krebsgesellschaft gehörten zu den federführenden Fachgesellschaften bei der Erstellung dieser Leitlinie die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG), die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) und die Deutsche Gesellschaft für Radioonkologie e.V. (DEGRO). Daneben haben eine Vielzahl weiterer AMWF-Gesellschaften und anderer Organisationen mitgewirkt. Die umfangreiche S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung onkologischer PatientInnen ist nun im Juli 2021 online publiziert worden. Damit steht für in der Onkologie Tätige und andere Berufsgruppen eine präzise Leitlinie zur Verfügung.