Rizatriptan bald rezeptfrei erhältlich |
Der Sachverständigenrat für Verschreibungspflicht beschäftigt sich zwei Mal jährlich mit potenziellen Statusänderungen bei Arzneimitteln. / Foto: Getty Images/Santje09
Zum 8. Mai sind einige Änderungen der Arzneimittel-Verschreibungs-Verordnung (AMVV) in Kraft getreten. Mit Rizatriptan wird der vierte Vertreter dieser Migräne-Wirkstoffklasse rezeptfrei, zumindest in der niedrigeren 5-mg-Dosis pro Tablette oder Schmelztablette. Die 10-mg-Einzeldosis bleibt verschreibungspflichtig. Die rezeptfreien Packungen dürfen nur zwei Tabletten enthalten.
Rizatriptan ist indiziert zur akuten Behandlung der Kopfschmerzphase bei Migräne-Anfällen mit und ohne Aura. Genau wie die anderen Triptane darf es in der Selbstmedikation nur abgegeben werden, wenn eine ärztliche Erstdiagnose Migräne gestellt wurde. Außerdem rezeptfrei erhältlich sind Almotriptan 12,5 mg (etwa Dolortriptan® bei Migräne), Naratriptan 2,5 mg (etwa Formigran®) und Sumatripan 50 mg (zum Beispiel Sumatriptan Hexal® bei Migräne).
Die verschiedenen Triptane unterscheiden sich in ihrer Wirkdauer und dem Wirkeintritt. Bei Rizatriptan 5 mg liegt die Ansprechrate nach zwei Stunden bei 60 bis 63 Prozent der Patienten für die Filmtablette und bei 66 bis 59 Prozent für die Schmelztablette. Die Wirkdauer beträgt 14 bis 16 Stunden. Mehr zur Therapie der Migräne lesen Sie hier.
Ebenfalls aus der Verschreibungspflicht entlassen wurden Bilastin und seine Ester in der 10-mg-Dosierung in festen Zubereitungen zur oralen Anwendung, »sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Beschränkung der Anwendung bei Kindern von sechs bis elf Jahren angegeben ist«. Die 20-mg-Dosierung ist schon seit Ende 2022 nicht mehr rezeptpflichtig und unter den Namen Allegra® und Bitosen® im Markt. 10-mg-Tabletten sind bislang nicht verfügbar. Das H1-Antihistaminikum ist indiziert zur symptomatischen Behandlung der allergischen Rhinokonjunktivitis (saisonal und ganzjährig) und Urtikaria.
Außerdem aus der Verschreibungspflicht entlassen wurden Olopatadin-Augentropfen, nicht aber die Nasentropfen. Auch dieses H1-Antihistaminikum kommt bei Allergikern zum Einsatz. Die gesetzliche Formulierung ist hier etwas komplizierter: »Der Wirkstoff ›Olopatadin‹ wird ›zur Anwendung am Auge, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Beschränkung der Anwendung auf Erwachsene angegeben ist, es sei denn, es handelt sich um von der Europäischen Kommission als verschreibungspflichtig zugelassene Arzneimittel‹, von der Verschreibungspflicht ausgenommen.«
Ohnehin gilt: Bestandspackungen mit Rx-Kennzeichnung dürfen auch nach dieser Gesetzesänderung nicht ohne ärztliche Verordnung abgegeben werden, selbst wenn Wirkstärke und Packungsmenge den Vorgaben entsprechen. Die Anbieter müssen dazu entsprechend gekennzeichnete Präparate auf den Markt bringen.
Den umgekehrten Weg geht das Antibiotikum Nifuroxazid. Das einzig verfügbare Präparat sind Pentofuryl® 200 mg Hartkapseln. Das antibiotisch wirksame Durchfallmittel wird zum 1. August der Verschreibungspflicht unterstellt.
Damit folgte der Bundesrat am 26. April den Empfehlungen des Sachverständigenrats für Verschreibungspflicht vom Januar 2023. Die Änderungen sind am 8. Mai im Bundesgesetzblatt verkündet worden und zum 9. Mai in Kraft getreten, informierte die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker.