Therapiert werden eine mittelgradige bis schwere Schlafapnoe und/oder tiefe Sauerstoffabfälle, einhergehend mit Tagesschläfrigkeit oder Vorhofflimmern oder nächtlichem Bluthochdruck sowie eine geringgradige Schlafapnoe mit ausgeprägter Tagesschläfrigkeit. Da die Schlafapnoe eine chronische Erkrankung ist, erfolgt die Therapie lebenslang.
Die Standardtherapie bei moderater bis ausgeprägter Schlafapnoe, Tagesschläfrigkeit und Herz-Kreislauf-Risiko ist die nächtliche Überdruckatmung per Nasenmaske. Eine Alternative ist das Tragen einer sogenannten Unterkieferprotusionsschiene: Diese verlagert den Unterkiefer nach vorn und damit auch den Zungengrund – der Atemweg im Rachen wird erweitert. Fietze rät Betroffenen, sich von einem Schlafmediziner beraten und die Schiene individuell anfertigen zu lassen. Von der Krankenkasse erstattet wird sie nur, wenn die Maskentherapie nicht toleriert wird.
Werden beide Therapien nicht toleriert oder sind aufgrund anatomischer Besonderheiten nicht umsetzbar, sind chirurgische Maßnahmen wie der Zungenschrittmacher möglich. Diese Hypoglossusnerv-Stimulationstherapie verlagert die Zunge nach vorn, nach unten und bei einseitiger Stimulation zur Seite und kann so den Atemweg öffnen. Fietze betont: »Besteht trotz optimaler Behandlung der Schlafapnoe tagsüber eine Restschläfrigkeit, ist sie zusätzlich medikamentös zu behandeln. Besteht zudem eine Insomnie, ist auch diese gegebenenfalls medikamentös zu therapieren. Gegen Schlafstörungen und Tagesschläfrigkeit, egal welcher Art, lässt sich etwas tun.«