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Boys’ Day

Schnupperpraktikum für Jungs

Seit 2011 findet jährlich im März oder April der bundesweite Boys’ Day, der Jungen-Zukunftstag, statt. Jungen der fünften bis zehnten Klassen können in diesem Jahr am 28. März für einen Tag in Berufe hineinschnuppern, die als frauendominiert gelten.
Verena Arzbach
05.03.2019  11:34 Uhr

Parallel findet auch der Girls’ Day statt, an dem Mädchen typisch männliche Berufe erkunden. Ziel des Praktikumstags ist es, den Jungen und Mädchen neue berufliche Perspektiven zu zeigen. So können die Jungen beispielsweise Berufe im Bereich Erziehung, Soziales und Pflege näher kennenlernen. Auch die Apotheke ist als typischer Frauenarbeitsplatz ein beliebter Ort für ein Praktikum.

Am Boys’ Day sollen sich die Jungen vor allem mit männlichen Rollenbildern auseinandersetzen. Man wolle unterschiedliche Lebensentwürfe thematisieren, die Familienorientierung stärken und das Bild des Mannes als Alleinernährer infrage stellen, heißt es auf der offiziellen Webseite des Boys’ Days. Auch der Ausbau sozialer Kompetenzen, etwa eine verbesserte Team- und Konfliktfähigkeit, sind Ziele des Tagespraktikums.

Auch die teilnehmenden Unternehmen und Einrichtungen profitieren, indem sie für ihre Branche werben und den Berufsnachwuchs fördern. Bei einer 2015 bei mehr als 8000 Boys’-Day-Teilnehmern durchgeführten Befragung sagten 52 Prozent, dass sie am Boys’ Day einen für sie interessanten Beruf kennengelernt hatten. Ein Fünftel von insgesamt 1736 Einrichtungen und Unternehmen gab 2015 zudem an, dass sich schon Jungen nach einer Boys’-Day-Teilnahme bei ihnen beworben hatten. Interessierte Unternehmen, die einen Praktikumsplatz anbieten, können im Boys’-Day-Radar auf www.boys-day.de ihr Angebot eintragen. Über das Radar können Schüler dann passende Angebote in ihrer Region finden und sich bewerben.

Schweigepflicht beachten

Für den Praktikumstag gelten die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Wichtig für die Arbeit etwa in Arztpraxen, Anwaltskanzleien und Apotheken ist auch der Umgang mit sensiblen, personenbezogenen Daten. Dieser ist in Paragraf 203 im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Demnach unterliegen alle Mitarbeiter der Schweigepflicht, an die sich auch die Praktikanten halten müssen. Sie sollten daher zu Beginn des Praktikumstages darüber belehrt werden. Allerdings: Bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind Jugendliche nicht strafmündig, das heißt, jüngere Praktikanten können bei Nichtbeachten der Schweigepflicht strafrechtlich nicht belangt werden. Zu Beginn des Praktikumstages sollten die Schüler außerdem über angemessenes Verhalten am Arbeitsplatz, eventuelle Gefahren und die jeweils geltenden Vorschriften zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz informiert werden.

Wichtig für die teilnehmenden Unternehmen sind auch einige versicherungsrechtliche Fragen: Der Boys’ Day gilt als Schulveranstaltung, das heißt, die Schüler sind während des Praktikumstags über die Schule  unfallversichert. Für eventuelle Haftpflichtschäden kommt die Familienhaftpflichtversicherung auf. Zusätzlich sind die Schüler über die Bundekoordinierungsstelle Boys’ Day unfall- und haftpflichtversichert. Diese Versicherung kommt zum Tragen, wenn eine andere Versicherung nicht zahlen muss. Wichtiger Hinweis: Damit diese Versicherung greift, muss das besuchte Angebot im Boys’-Day-Radar eingetragen sein.

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