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Wiedereingliederung

Schrittweise zurück in den Job

Ob Burn out, ein Unfall oder eine schwere Erkrankung – es gibt Fälle, da können Mitarbeitende nach der Genesung nicht gleich wieder voll arbeiten. Adexa-Anwältin Minou Hansen sprach mit PTA-Forum, was dann zu beachten ist.
Isabel Weinert
05.12.2022  09:00 Uhr

PTA-Forum: Was bedeutet der Begriff Wiedereingliederung und in welchen Fällen greift er?

Hansen: Die Wiedereingliederung ist ein Begriff aus dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). Ziel des Gesetzgebers ist es, die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeitenden zu erhalten und Kündigungen erkrankter Mitarbeitender zu vermeiden. Ein BEM kann immer dann durchgeführt werden, wenn ein Mensch innerhalb von zwölf Monaten sechs Wochen erkrankt war. Dabei kann es sich auch um 

PTA-Forum: Wird solch eine Maßnahme immer individuell ausgestaltet oder läuft eine Wiedereingliederung immer nach dem gleichen Schema ab?

Hansen: Bei Wiedereingliederungen sollten immer ein bestimmter Ablauf und ein Verfahren eingehalten werden, die in allen Fällen gleich sind. Individuell wird dann die Ausgestaltung der Wiedereingliederung sein, die auf der ärztlichen Empfehlung beruht und den Vorgaben entsprechen soll, wie belastbar und einsetzbar die Person ist.

PTA-Forum: Ist es wichtig, dass die Krankmeldungen bis zu einer Wiedereingliederung auch wirklich alle lückenlos vom Erkrankten an die Krankenkasse gesendet werden?

Hansen: Bei einer Langzeiterkrankung ist es immer wichtig, alle Krankmeldungen an die Krankenkasse weiterzureichen, um den Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Teilweise erfolgt diese Meldung jetzt elektronisch über die Arztpraxen.

PTA-Forum: Wann spätestens brauchen Arbeitgebende Krankmeldungen ihrer Angestellten – auch unter Berücksichtigung von Wochenenden und Urlauben?

Hansen: Im Regelfall, davon gehen auch die gesetzlichen und tariflichen Vorschriften aus, müssen die Atteste vorgelegt werden, wenn die Erkrankung länger als drei Kalendertage andauert. Dann muss das Attest am darauffolgenden Tag vorgelegt werden. Wer also freitags erkrankt, muss das Attest am Montag vorlegen. Wer im Urlaub erkrankt, benötigt ebenfalls ein ärztliches Attest, wenn die Anrechnung der Krankheitstage auf die Urlaubstage vermieden werden soll.

PTA-Forum: Wann muss ich als Mitarbeiterin in der Apotheke meinen Chef/meine Chefin über diese Maßnahme informieren?

Hansen: Die Initiative für ein BEM sollte von der Apothekenleitung ausgehen. Die stufenweise Wiedereingliederung wird oft durch die behandelnden Ärzte initiiert. Wer in der Situation ist, nach einer längeren Erkrankung auf ärztlichen Rat über einen sanften Einstieg nachzudenken, sollte möglichst frühzeitig Kontakt mit der Apothekenleitung aufnehmen, damit der Einsatz organisiert werden kann.

PTA-Forum: Welche Formalitäten muss man selbst erledigen?

Hansen: Die stufenweise Wiedereingliederung nach § 74 SGB V setzt einen Plan des behandelnden Arztes oder der behandelnden Ärztin voraus, aus dem sich Art und Umfang der möglichen Tätigkeiten ergeben. Diese muss den Arbeitgebenden sowie der Krankenkasse vorgelegt werden.

PTA-Forum: Wer zahlt das Gehalt während einer Wiedereingliederung? Und bekommt man das volle Gehalt?

Hansen: Bei einer klassischen Wiedereingliederung nach einer Langzeiterkrankung (mehr als sechs Wochen) gilt man weiterhin als arbeitsunfähig, so dass die Krankenkasse Krankengeld zahlt.

PTA-Forum: Wie kann man sich während einer Wiedereingliederung so einbringen, dass sich die Kollegen und Kolleginnen bestmöglich unterstützt fühlen?

Hansen: Wichtig ist hier immer, gut auf die ärztlichen Vorgaben zu achten, damit die Erkrankung nicht erneut ausbricht oder sich der Gesundheitszustand verschlechtert. Gerade bei Erkrankungen, die man nicht sehen kann, kann es die Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen erleichtern, wenn man diese über die nach ärztlicher Einschätzung möglichen Tätigkeiten informiert. Hier kann allerdings Fingerspitzengefühl gefragt sein. Man sollte aber deutlich sagen, was man machen kann und was nicht.

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