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Wissenswertes für Beschäftigte

Schwangerschaft und Mutterschutz

Wer ein Kind erwartet, hat oft tausend Fragen gleichzeitig im Kopf. Einige davon drehen sich um den Beruf. Wie geht es jetzt weiter, was ist zu tun? Expertinnen beantworten einige der wichtigsten Fragen.
AutorKontaktdpa
Datum 06.11.2024  08:00 Uhr

Wie wirkt sich der Mutterschutz auf meinen Lohn aus?

Berufstätige Schwangere erhalten mit Beginn des Mutterschutzes 13 Euro pro Tag von ihrer Krankenkasse. Das ist das sogenannte Mutterschaftsgeld. Für die Differenz zwischen dem Mutterschaftsgeld und dem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate kommt der Arbeitgeber auf.

Und was ist der Mutterschutzlohn?

Mutterschutzlohn gibt es für alle, die vor Beginn und nach Ende der Mutterschutzfristen wegen eines Beschäftigungsverbotes nicht arbeiten dürfen. Den Mutterschutzlohn gewährt der Arbeitgeber automatisch als Lohnfortzahlung, ein Antrag ist nicht notwendig.

Wie teile ich dem Arbeitgeber mit, dass mein Kind geboren ist?

»Das kann schriftlich oder mündlich erfolgen«, sagt Kathrin Schulze Zumkley. Mit der Mitteilung ist sichergestellt, dass der Mutterschutz greift und die Frau in der Regel acht Wochen nach der Geburt von der Arbeit befreit ist.

Was muss ich zum Thema Kündigungsschutz wissen?

Die Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin ist per Mutterschutzgesetz untersagt. »Die Frau steht unter besonderem Kündigungsschutz, der ab Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt gilt«, sagt Miruna Xenocrat. Wer in Elternzeit geht, hat einen noch längeren Kündigungsschutz – er endet erst mit Ablauf der Elternzeit.

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