Seelische Krankheit offen ansprechen? |
Isabel Weinert |
07.06.2023 08:30 Uhr |
Grundsätzlich müssen nur Erkrankungen angegeben werden, die sich ganz konkret auf das Arbeitsverhältnis auswirken. / Foto: Imago Images/Westend61
PTA-Forum: Wenn man ein Arbeitsverhältnis beginnt, muss man dann Krankheiten angeben, chronische körperliche und/oder chronische seelische Erkrankungen?
Hansen: Es müssen grundsätzlich nur Erkrankungen angegeben werden, die sich ganz konkret auf das Arbeitsverhältnis auswirken. Ein gut eingestellter Diabetes müsste nicht angegeben werden, eine Kniegelenkserkrankung, die ein ständiges Stehen im HV unmöglich macht, zum Beispiel schon.
PTA-Forum: Gibt es Konstellationen, in denen es sinnvoll ist, dass Vorgesetzte und Kollegenkreis über eine chronische Erkrankung Bescheid wissen?
Hansen: Es kann sinnvoll sein, Vorgesetzte und den Kollegenkreis zu informieren, wenn Situationen auftreten können, die schnelles Eingreifen erforderlich machen. Wenn schwere Allergien oder Asthma bestehen, zum Beispiel ein Hinweis darauf, wo die Notfallmedikamente sich befinden und wie sie einzusetzen sind.
Wenn sich die chronische Erkrankung in Symptomen äußert, die für das Umfeld irritierend sind, zum Beispiel schubweise starke Fatigue, kann es hilfreich sein, zu erklären, womit das veränderte Verhalten zusammenhängt. Wenn man sich zu diesem Schritt entschließt, ist es günstig, sachliche Informationen zur Hand zu haben.
PTA-Forum: Gerade psychische Erkrankungen sind nach wie vor stark vorurteilsbehaftet. Wenn jemand daran erkrankt ist, sollte er schweigen?
Hansen: Das muss jede betroffene Person für sich entscheiden. In einem wertschätzenden und verständnisvollen Umfeld kann es eine Entlastung darstellen, wenn man sich anvertrauen kann. Gleichzeitig riskiert man, mit der Erkrankung identifiziert und stigmatisiert zu werden. Es kann auch sein, dass sich die Kolleginnen und Kollegen distanzieren, weil sie selber unsicher im Umgang sind. Wenn man sich »outen« möchte, sollte man vorab für sich selber klären, ob man stabil genug ist. Behandelnde Ärzte sollten hinzugezogen werden. Vielfach gibt es sehr gutes Infomaterial für Arbeitgebende und Mitarbeitende, das man unterstützend heranziehen kann.
PTA-Forum: Hat eine PTA oder ein PTA einen schizophrenen oder depressiven oder auch manischen Schub und macht infolge dessen in der Apotheke Fehler oder schadet dem Unternehmen in einer hypomanischen oder manischen Phase, haftet sie oder er dann dafür oder gilt sie/gilt er als nicht zurechnungsfähig?
Hansen: Voraussetzung für die Erteilung der Berufserlaubnis ist die gesundheitliche Eignung für den PTA-Beruf. Wenn eine Erkrankung besteht, die die gesundheitliche Eignung infrage stellt, sollte man hier ganz eng mit Ärztin oder Arzt in Kontakt bleiben und auch konkret auf den Beruf in der Apotheke hinweisen. Eventuell ist man dann in bestimmten Phasen nicht arbeitsfähig – oder schlimmstenfalls muss die Erlaubnis zur Berufsausübung wieder entzogen werden. Ob man dann im Einzelfall haftbar ist oder nicht zurechnungsfähig, kommt immer auf die individuelle Situation an.
PTA-Forum: Wie kann man sich wehren, wenn ein Vorgesetzter nur aufgrund des Wissens um eine psychische Erkrankung kündigt oder einen anderen Grund vorschiebt?
Hansen: Leider wird man es im Regelfall nicht beweisen können, dass eine Kündigung wegen einer bestehenden psychischen Erkrankung erfolgt. Das ist eben auch ein Grund dafür, warum die völlige Offenheit im Hinblick auf die Diagnose nicht uneingeschränkt empfohlen werden kann. Es wäre wünschenswert, dass psychische Erkrankungen ihr Stigma verlieren und Betroffene am Arbeitsplatz leidensgerecht eingesetzt werden können. Vielleicht beschleunigt der Fachkräftemangel ein Umdenken bei den Arbeitgebenden.