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Als E-Rezept
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So funktioniert das Wiederholungsrezept

Lange hat es gedauert, jetzt ist es da – das Wiederholungsrezept. Für Personen, die dauerhaft Medikamente einnehmen, kann dies eine enorme Erleichterung sein, da sie nicht mehr quartalsweise neue Rezepte beim Arzt abholen müssen.
AutorKontaktJuliane Brüggen
AutorKontaktPZ
Datum 04.05.2023  13:00 Uhr

Seit dem 1. April 2023 können Ärzte Wiederholungsrezepte in Form von E-Rezepten ausstellen. Nach der ersten Abgabe sind bis zu drei erneute Abgaben des gleichen Medikaments in der verordneten Packungsgröße erlaubt. Da für jede Abgabe ein eigenständiges E-Rezept erstellt wird, können Patienten die einzelnen Teilverordnungen in unterschiedlichen Apotheken einlösen. Die Apotheke erstellt pro E-Rezept einen separaten Abgabe-und Abrechnungsdatensatz und übermittelt diesen elektronisch an die Krankenkassen.

Das Wiederholungsrezept ist maximal 365 Tage gültig, wobei der Arzt für jedes enthaltene E-Rezept den Beginn des Einlösezeitraums festlegt und bei Bedarf auch ein früheres Ende der Einlösefrist. Verordnungen, deren Einlösezeitraum noch nicht gilt, sind durch den E-Rezept-Fachdienst der Gematik gesperrt. 

Das Wiederholungsrezept ist für chronisch Erkrankte, die Dauerverordnungen erhalten, eine enorme Erleichterung. So könnte ein Bluthochdruck-Patient, der pro Quartal eine N3-Packung benötigt, für insgesamt ein Jahr versorgt werden. Einlösen könnte er die Teil-Verschreibungen zum Beispiel etwa alle drei Monate.

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