So funktioniert das Wiederholungsrezept |
Für Menschen, die dauerhaft Arzneimittel einnehmen, bedeutet das Wiederholungsrezept, nicht jedes Quartal ein neues Rezept in der Arztpraxis abholen zu müssen. / Foto: ABDA
Seit dem 1. April 2023 können Ärzte Wiederholungsrezepte in Form von E-Rezepten ausstellen. Nach der ersten Abgabe sind bis zu drei erneute Abgaben des gleichen Medikaments in der verordneten Packungsgröße erlaubt. Da für jede Abgabe ein eigenständiges E-Rezept erstellt wird, können Patienten die einzelnen Teilverordnungen in unterschiedlichen Apotheken einlösen. Die Apotheke erstellt pro E-Rezept einen separaten Abgabe-und Abrechnungsdatensatz und übermittelt diesen elektronisch an die Krankenkassen.
Das Wiederholungsrezept ist maximal 365 Tage gültig, wobei der Arzt für jedes enthaltene E-Rezept den Beginn des Einlösezeitraums festlegt und bei Bedarf auch ein früheres Ende der Einlösefrist. Verordnungen, deren Einlösezeitraum noch nicht gilt, sind durch den E-Rezept-Fachdienst der Gematik gesperrt.
Das Wiederholungsrezept ist für chronisch Erkrankte, die Dauerverordnungen erhalten, eine enorme Erleichterung. So könnte ein Bluthochdruck-Patient, der pro Quartal eine N3-Packung benötigt, für insgesamt ein Jahr versorgt werden. Einlösen könnte er die Teil-Verschreibungen zum Beispiel etwa alle drei Monate.
Das Wiederholungsrezept hat lange auf sich warten lassen, obwohl die gesetzlichen Grundlagen bereits seit 2020 existierten. Es haperte an einer Vereinbarung zwischen GKV-Spitzenverband, Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Deutschem Apothekerverband. Man einigte sich darauf, das Wiederholungsrezept als elektronische Verordnung umzusetzen, was nun – drei Jahre später – geschehen ist. Auf dem Muster-16-Rezept ist eine Wiederholungsverordnung nicht erlaubt.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.