So läuft der geplante Klinikaufenthalt reibungslos |
Vor einem Klinikaufenthalt ist mitunter einiges zu regeln. Dabei ist Unterstützung wichtig. / Foto: Getty Images/Cavan Images
Die Aussicht auf einen Klinikaufenthalt, die ist wohl für niemanden so richtig schön. Nicht nur, weil sich vorab Ängste melden, ob der Eingriff wie geplant verläuft, ob man die Narkose gut verträgt, wie schnell man wortwörtlich wieder auf die Beine kommt. Die Gedanken kreisen vielleicht auch um Fragen wie: Wo kann ich mich informieren, habe ich an alles gedacht, muss ich noch etwas klären? Hier bekommen Sie einen Überblick:
In Deutschland gilt laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) grundsätzlich das Prinzip der freien Krankenhauswahl. Auf der Einweisung, die der behandelnde Arzt oder die Ärztin vorab ausstellt, ist zwar bereits ein Krankenhaus eingetragen. Das BMG weist auf seinem Portal gesund.bund.de jedoch darauf hin, dass man sich auch für eine andere Klinik entscheiden kann. Etwaige Mehrkosten, etwa für eine längere Anreise, muss man aber selbst bezahlen.
Wer noch überlegt, in welche Klinik es gehen soll, hat Möglichkeiten, die Häuser zu vergleichen. Neu ist der »Bundes-Klinik-Atlas« des Bundesgesundheitsministeriums. Dort sind Daten zu rund 1700 Krankenhäusern in Deutschland aufbereitet. Ob Prostatakrebs oder künstliches Hüftgelenk: Einsehen lässt sich zum Beispiel, wie oft die jeweilige Klinik eine bestimmte Behandlung pro Jahr durchführt – und ob das im Vergleich zu anderen Häusern eher viel oder wenig ist.
Eine hohe Zahl bestimmter Behandlungen ist zwar keine Garantie für hohe Qualität. Aber sie kann darauf hindeuten, dass das Krankenhaus viel Erfahrung damit hat – je spezialisierter ein Eingriff ist, desto wichtiger ist das. Der Atlas des Bundesgesundheitsministeriums ist aber längst nicht die einzige Plattform, um sich vorab zu informieren. So bietet auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft ein Krankenhaus-Verzeichnis an. Auch viele Krankenkassen betreiben Klinik-Vergleichsportale.
Der Termin für die Krankenhausbehandlung steht, vielleicht liegt schon eine Prognose vor, wie viele Nächte der Aufenthalt dauert. Diese Information, so sagt Verena Querling, Referentin Pflegerecht bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, sollten Personen an alle weitergeben, die mit der Abwesenheit planen müssen, zum Beispiel an den Arbeitgeber.
Was sonst noch erledigt werden muss? »Das hängt natürlich von der jeweiligen Lebenssituation ab«, sagt Querling. Vielleicht braucht es jemanden, der die Gemüsebeete im Garten in dieser Zeit gießt, die Katze versorgt, den Briefkasten leert, die Tochter zum Turnunterricht fährt. »Am besten spannt man frühzeitig ein Netz, das dann aushelfen kann.«
Und wer springt ein, wenn man zum Beispiel den Partner oder die Mutter pflegt, das aber wegen des Krankenhausaufenthalts für eine Weile nicht kann? Dann kann die Verhinderungspflege eine Option ein. Das bedeutet: Die Pflegeversicherung trägt für Pflegebedürftige der Grade 2 bis 5 die nachgewiesenen Kosten einer Ersatzpflege. Diese Ersatzpflege kann durch einen ambulanten Pflegedienst, durch Einzelpflegekräfte, ehrenamtlich Pflegende, aber auch durch nahe Angehörige erfolgen.
Ohne Versichertenkarte und Personalausweis geht bei der Anmeldung nichts. Um im Krankenhaus aufgenommen zu werden, muss zudem eine Einweisung vorliegen (»Verordnung von Krankenhausbehandlung«), die von einem Haus- oder Facharzt ausgestellt wird. Wer privat krankenversichert ist, sollte die Kostenzusage der Krankenkasse parat haben.
Sofern eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht besteht, ist es sinnvoll, auch diese mitzunehmen, rät Verena Querling. Und natürlich sollte man dafür sorgen, dass das Krankenhaus möglichst gut über den eigenen Gesundheitszustand und Besonderheiten Bescheid weiß. Vor einem geplanten Eingriff wird das im Vorgespräch abgefragt. »Von einem Herzschrittmacher oder einer Prothese müssen die Ärzte natürlich wissen. Und auch, welche Medikamente man einnimmt«, sagt Querling. Allergiker bringen ihren Allergie-Pass mit, wer Blutverdünner einnimmt, sollte seinen Marcumar-Pass einstecken. Die meisten Krankenhäuser geben auf ihrer Webseite auch eine Checkliste, welche Dokumente genau benötigt werden.
Wichtig ist zudem, dem Krankenhaus die Kontaktdaten der Hausarztpraxis zu geben, damit Kommunikation und Austausch von Befunden reibungslos klappen können.
Bei Kleidung gilt der Grundsatz: »Worin man sich wohlfühlt und was bequem ist, Kleidungsstücke, in denen man auch den Gang im Krankenhaus runterlaufen würde«, sagt Verena Querling. Gerade bei frischen OP-Narben sind eher weit geschnittene Kleidungsstücke sinnvoll.
Hilfsmittel wie Hörgerät oder Brillen müssen natürlich auch mit. Hier gilt besondere Vorsicht, damit sie nicht verloren gehen, wenn man sie vor dem Eingriff ablegt. »Manchmal werden die einfach in Taschentücher gewickelt und sind dann auf einmal weg«, sagt Querling. Besser: sicher in Dose oder Etui verstauen und vorab klären, wie sie wieder den Weg zu einem finden.
Und natürlich sollte man auch Dinge einpacken, die der Langeweile im Krankenhaus etwas entgegensetzen, »ob es das Sudoku-Heft, ein Headset zum Musikhören oder ein schönes Buch ist«, sagt Querling. Wer Serien streamen will, sollte sich vorab über die WLAN-Situation im Krankenhaus informieren.
Und was bleibt besser zu Hause? Wertsachen, insbesondere Schmuck. »Man muss Ringe und Co. ja ohnehin ausziehen, wenn es in den OP geht«, sagt Querling.
Die Zuzahlung liegt für gesetzlich Krankenversicherte ab 18 Jahren bei 10 Euro pro Tag. Wer länger als 28 Tage im Kalenderjahr stationär im Krankenhaus behandelt wird, muss ab dem 29. Tag nichts mehr zuzahlen. Die Krankenhäuser rechnen dabei direkt mit den Patientinnen und Patienten ab, nach der Entlassung landet also eine Rechnung im Briefkasten.
Spätestens, wenn sich das Ende des Klinikaufenthalts abzeichnet, kommt das sogenannte Entlassmanagement des Krankenhauses ins Spiel, das meist beim sozialen Dienst liegt. Dessen Ziel ist es, den Übergang zwischen Krankenhausaufenthalt und der Zeit danach möglichst reibungslos zu gestalten.
Je frühzeitiger der Kontakt zum Entlassmanagement, desto besser – gerade dann, wenn man auch über die Klinikzeit hinaus Unterstützung benötigt, rät Verena Querling. Das Entlassmanagement unterstützt bei Anträgen, zum Beispiel auf einen Pflegegrad. Auch Leistungen wie häusliche Krankenpflege, eine Haushaltshilfe oder Pflegehilfsmittel wie Rollstuhl, Pflegebett oder Toilettenstuhl können aus dem Krankenhaus beantragt und organisiert werden. Und wenn man nach dem Krankenhausaufenthalt noch nicht fit genug für zu Hause ist, kann eine Kurzzeitpflege gesucht werden.
»Dann gibt es ein Formular, auf dem man noch einmal darauf hingewiesen wird, dass die Entlassung gegen ärztlichen Rat ist«, sagt Verena Querling. Dieses muss unterschrieben werden, es geht dabei um Haftungsfragen. Bleiben durch das vorzeitige Verlassen des Krankenhauses langfristige Schäden zurück, wird es schwierig, diese vor Gericht als ärztlichen Behandlungsfehler anerkennen zu lassen.
Das heißt aber nicht, dass man abgewiesen wird, wenn man doch wieder ärztliche Behandlung benötigt. »Sollte zum Beispiel eine OP-Wunde doch wieder aufgehen, wird man natürlich wieder behandelt«, sagt Verena Querling.
Ja, das ist möglich, für bis zu sieben Tage. »Das verschafft einem ein bisschen Luft, sodass man nicht sofort zum Hausarzt muss, wenn man aus dem Krankenhaus kommt«, sagt Verena Querling. Krankenhäuser dürfen Medikamente nur begrenzt mitgeben oder verordnen. Daher ist der Hausarzt für Folgeverordnungen gefragt.
Wird man vor oder an einem Wochenende oder Feiertag entlassen, darf das Krankenhaus nur so viele Medikamente mitgeben, wie es zur Überbrückung dieser Tage braucht. Die Klinik kann Medikamente aber auch verordnen, möglich ist dabei allerdings höchstens die kleinste Packungsgröße.