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Nicht das Gleiche

So unterscheiden sich Phytotherapie und Homöopathie

Bei kleineren Leiden wie Kopfschmerzen, Husten oder Schlafstörungen greifen die Deutschen gerne zu pflanzlichen Mitteln – und meinen damit nicht nur Phytopharmaka, sondern auch homöopathische Anwendungen. Dabei haben diese zwei Verfahren wenig miteinander zu tun. Doch wo liegen die Unterschiede? Die Apothekerkammer Niedersachsen klärt auf.
PTA-Forum/AK Niedersachsen
15.08.2022  16:00 Uhr
So unterscheiden sich Phytotherapie und Homöopathie

Die Phytotherapie, auch Pflanzenheilkunde genannt, ist eines der ältesten Therapieverfahren in der Medizin. Werden Arzneimittel zur Prävention und Behandlung von Krankheiten aus Pflanzen oder Teilen von Pflanzen hergestellt, heißen sie Phytopharmaka. Die Inhaltsstoffe kommen zum Beispiel aus Blüten, Blättern, Wurzeln oder ganzen Pflanzen und können zu Pulvern, Tabletten, Extrakten, Tropfen, Presssäften und vielem mehr verarbeitet werden. Pflanzen enthalten sogenannte Vielstoffgemische. Ihre Wirkung beruht demnach nicht auf einer einzelnen Substanz, sondern entfaltet sich durch das Zusammenspiel vieler Inhaltsstoffe.

Verbreitete Phytotherapeutika sind beispielsweise Hustensäfte mit Thymian-, Efeublätter- oder Eibischwurzelextrakt. Ginkgoblätterextrakt kann die Durchblutung fördern. Gegen leichte Depressionen können Johanniskrautextrakte helfen, bei mittelschweren Depressionen sind auch Mittel mit höherer Dosierung erhältlich, die aber verschreibungspflichtig sind. Mönchspfeffer wird bei Zyklusstörungen eingesetzt, und bei Magen-Darm-Beschwerden können Extrakte aus Süßholzwurzel, Pfefferminze, Kamille und diversen bitteren Pflanzen Abhilfe schaffen. Unterstützend zu einer Blasenentzündung können Tropfen oder Tabletten aus Bärentraubenblättern eingesetzt werden. Zur Beruhigung lassen sich Lavendelöl oder Baldrianextrakte einsetzen.

Im Unterschied zu den pflanzlichen Arzneimitteln, die im Reformhaus oder Drogerie gekauft werden können, gibt es pflanzliche Arzneimittel, die nur in der Apotheke erworben werden können. Diese apothekenpflichtigen Phytopharmaka werden beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen. Dabei werden Studien und Untersuchungen eingereicht, die die Qualität und Unbedenklichkeit sowie die Wirksamkeit nachweisen.

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