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Neue Tariflöhne

So viel verdienen PTA mehr

Die Gewerkschaft Adexa und der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken haben sich nach Informationen der Pharmazeutischen Zeitung (PZ) auf Gehaltserhöhungen für Apothekenangestellte geeinigt. Auch PTA erhalten mehr Gehalt. Hintergrund ist die von der Bundesregierung geplante Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro. 
AutorKontaktPZ/PTA-Forum
Datum 07.01.2022  14:15 Uhr

Die Änderungen des Gehaltstarifvertrages sollen rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Vor allem bei pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PKA) gab es Anpassungsbedarf, da ihr Gehalt in den ersten drei Berufsjahrgruppen derzeit unterhalb des Stundenlohns von 12 Euro liegt – dem zukünftigen Mindestlohn, so die Pläne der Bundesregierung. Adexa und ADA haben für PKA in allen Berufsjahrgruppen eine Gehaltserhöhung in Höhe von 225 Euro pro Monat vereinbart. In den ersten beiden Berufsjahren, in denen PKA bislang 1840 Euro pro Monat erhielten, bedeutet das ein Plus von mehr als 12 Prozent.

Die anderen Apothekenangestellten wie PTA und Apotheker sollen ebenfalls mehr Gehalt nach Tarifvertrag bekommen. Die monatlichen Tariflöhne werden hier um 200 Euro erhöht. Gründe hierfür sind offenbar der Fachkräftemangel und das apothekeninterne Gehaltsgefüge, das sich mit der Erhöhung der PKA-Gehälter verändert. Auch die Ausbildungsvergütungen sollen für Pharmazeuten im Praktikum, PTA und PKA steigen. Zum 1. Januar 2023 ist eine weitere tarifliche Gehaltserhöhung um 3 Prozent geplant.

Für PTA ergeben sich folgende Gehälter:

Berufsjahr Gehaltstarif bis 31.12.2021 Gehaltstarif ab 01.01.2022
1.-2. Berufsjahr 2149 Euro 2349 Euro
3.-5. Berufsjahr 2264 Euro 2464 Euro
6.-8. Berufsjahr 2457 Euro 2657 Euro
9.-14. Berufsjahr 2668 Euro 2868 Euro
ab 15. Berufsjahr 2783 Euro 2983 Euro
Gehälter nach Tarifvertrag für pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA)

Die Vergütung während des Praktikums in der Apotheke wird für PTA in Ausbildung ab dem 01.01.2022 von 732 Euro auf 770 Euro angehoben.

Für wen gilt der Gehaltstarifvertrag?

Die Tarifbindung gilt für Angestellte und Arbeitgeber nur in bestimmten Fällen. Wird der Rahmentarifvertrag im Arbeitsvertrag erwähnt, sind die Tarifgehälter zu beachten. Außerdem gelten sie automatisch für Adexa-Mitglieder und Arbeitgeber, die Mitglied des ADA sind. Sachsen und Nordrhein haben eigene Tarifverträge, die gesondert zu beachten sind.

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