Sollten Inkretinmimetika zum Abnehmen erstattet werden? |
Aktuell sind Mittel, die dem Gewichtsverlust dienen, als Lifestyle-Arzneimittel klassifiziert und daher nicht erstattungsfähig. / Foto: Getty Images/JNemchinova
Die gar nicht mehr so neue Wirkstoffklasse der Inkretinmimetika liefert gerade in jüngster Zeit immer wieder Schlagzeilen. Ursprünglich als Antidiabetika entwickelt, konzentriert sind das Interesse an den Arzneistoffen mehr und mehr auf ihr erstaunliches Potenzial, stark übergewichtige Personen dabei zu unterstützen, Gewicht zu verlieren.
Aber genau darin liegt eines der Probleme dieser Wirkstoffe: Denn der Gesetzgeber hat Arzneimittel, die zum Abnehmen eingesetzt werden, bereits im Jahr 2004 als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen. Solche Arzneimittel gelten als sogenannte Lifestyle-Arzneimittel (§ 34 Abs. 1 Satz 7 SGB V).
Ist dies bei Kenntnis des Potenzials dieser neuen Arzneimittelklasse noch zeitgemäß? Die WHO jedenfalls stuft starkes Übergewicht als gefährliche Erkrankung ein. Mehr dazu hören Sie in der ganzen Folge »PZ Nachgefragt«.