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Superfood im Check

Spirulina und Chlorella: Viel heiße Luft?

Mit dem Auge nicht zu erkennen und als Nahrungsergänzungsmittel angeblich unschlagbar: Die grünblauen und dunkelgrünen Mikroalgen Spirulina und Chlorella sollen Allheilmittel und Superfood in Einem sein. Was wirklich hinter diesen Werbeaussagen steckt, hat PTA-Forum zusammengefasst.
AutorKontaktKerstin Pohl
Datum 17.05.2022  16:00 Uhr

Vorsicht Wechselwirkungen

Da Algenpräparate in Deutschland keine Zulassung als Arzneimittel haben, werden sie als Nahrungsergänzungsmittel deklariert und benötigen deshalb auch keine Wirksamkeitsnachweise der Hersteller.

Bei einer bekannten Unverträglichkeit von Krustentieren ist bei der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln aus Spirulina und Chlorella Vorsicht geboten: Es könnten Allergien ausgelöst werden. Vorsicht ist auch bei der Einnahme bestimmter Medikamente wie Antidiabetika, Immunsuppressiva und Gerinnungshemmern geboten, hier sind Wechselwirkungen mit Spirulina möglich. Zudem bindet Spirulina das Spurenelement Eisen und macht es so für den Organismus nicht mehr verfügbar.

Spirulina ist als Nahrungsergänzungsmittel ungeeignet bei der Stoffwechselerkrankung Phenylketonurie (PKU), da sie Phenylalanin enthält. Die PKU ist eine angeborene Erkrankung des Proteinstoffwechsels, die eine lebenslange Phenylalanin-kontrollierte Kost erforderlich macht.

Möglichst aus lokaler Produktion beziehen

Der Anbau und die Kultivierung von Mikroalgen sind einfach, da sie anspruchslos sind. Nach der Ernte werden sie getrocknet und zu Pulver oder Flocken verarbeitet. Die größte Algenfarm in Deutschland ist in Sachsen-Anhalt (Klötze in der Altmark). Hier werden Mikroalgen für Nahrungsergänzungs- und Futtermittel sowie die Kosmetikindustrie produziert (30 bis 50 Tonnen Algenpulver/Jahr).

Um sicherzustellen, dass die Qualität gleichbleibend ist, wendet beispielweise der Ökoverband Naturland eigene Richtlinien für die ökologische Aquakultur von Spirulina und Chlorella an. Durch ein entsprechendes Logo, das Naturland-Zeichen, kann der Verbraucher sicher sein, dass diese Richtlinien auch eingehalten werden. Eine Herstellung in Aquakultur unter kontrollierten Bedingungen verhindert die Anreicherung von Schadstoffen wie Schwermetallen (Cadmium, Blei, Quecksilber und Arsen). Aber auch Verunreinigungen mit Darmbakterien über Vogelkot und Kleinstlebewesen wie Wasserflöhe werden so ausgeschlossen.

Generell sollten Verbraucher das Nahrungsergänzungsmittel möglichst aus deutscher Produktion beziehen, da asiatische Importprodukte häufig radioaktiv bestrahlt werden. Durch diese Behandlung, die in Deutschland laut Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) verboten ist, werden Lebensmittel haltbar gemacht und eventuell enthaltene Krankheitserreger reduziert. Darüber hinaus gelten seit 2015 laut EU-Verordnung Höchstwerte für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in Nahrungsergänzungsmitteln mit Spirulina, da diese krebserregend sind.

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