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Ausschuss-Empfehlung

Sporttherapie bei Depression bald Kassenleistung?

Nach Beurteilung des Innovationsausschusses beim G-BA soll die Sporttherapie mit psychotherapeutischer Begleitung bei leichter bis mittelschwerer Depression eine Regelleistung der GKV werden. 
PZ
27.09.2023  16:00 Uhr

Patienten mit leichter oder mittelschwerer Depression kann alternativ zu einer alleinigen Psychotherapie auch eine Sporttherapie mit psychotherapeutischer Begleitung angeboten werden. Dafür sprach sich der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) aus, wie der G-BA am 20. September meldete.

Grundlage für die Empfehlung seien Ergebnisse der multizentrischen, placebokontrollierten Studie STEP.De, die von einer Forschergruppe der Universität Potsdam geleitet wurde. In der Studie zeigte sich, dass die psychotherapeutische Behandlung der Depression durch Sporttherapie wirkungsvoll ergänzt oder sogar ersetzt werden kann. An der Untersuchung nahmen 393 Patienten mit leichter oder mittelschwerer Depression teil, die im Verhältnis 2:1 auf einen Sporttherapie- und einen Psychotherapie-Arm randomisiert wurden. Die Sporttherapie sah wie folgt aus: Nach einer Eingangsuntersuchung wurde für die Patienten je nach Eignung ein individuelles Trainingsprogramm erstellt. Sie erhielten dann vier Monate lang zweimal wöchentlich 60 Minuten Sporttherapie, angeleitet von geschulten Sporttherapeuten, in Kleingruppen. Dabei setzte sich jede Sporteinheit aus jeweils 20 Minuten Kraft- und Ausdauersport sowie Entspannungs- oder Wahrnehmungsübungen zusammen.

Das Ergebnis: Das viermonatige Sportprogramm zeigte bei der sechsmonatigen Nachbeobachtung hinsichtlich des Schweregrads der Depression, der depressiven Symptome und der Arbeitsfähigkeit signifikante Verbesserungen, die denen der Psychotherapie entsprachen. In Bezug auf die Kosteneffizienz war die Sporttherapie der Psychotherapie signifikant überlegen, heißt es in dem Ergebnisbericht zu der Untersuchung.

»Die Ergebnisse der STEP.De-Projektstudie sind so überzeugend, dass wir uns als Innovationsausschuss ganz klar für einen Transfer in die Regelversorgung aussprechen«, sagte Professor Dr. Josef Hecken, Vorsitzender des Innovationsausschusses und unparteiischer Vorsitzender des G-BA. »Welche konkreten Richtlinien anzupassen sind, wird vom G-BA nun geprüft.« Dieser hat nun zwölf Monate Zeit, die Details des neuen Behandlungsansatzes als reguläre Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung zu definieren.

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