Standeseigene Card-Link-Lösung startet |
Um Card-Link zu nutzen müssen Smartphone und Gesundheitskarte NFC-fähig sein. / Foto: Adobe Stock/Stockfotos-MG
Mit dem Card-Link-Verfahren gibt es seit einigen Monaten eine neue Möglichkeit, ein E-Rezept einzulösen. Die Versicherten benötigen dafür neben einer aktuellen elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ein NFC-fähiges Smartphone, eine App, die Card-Link anbietet, und eine deutsche Telefonnummer. Das Smartphone übernimmt die Rolle eines Kartenterminals: Das hinterlegte E-Rezept wird – nach Eingabe eines per SMS zugesandten Einmalpassworts, das 15 Minuten gültig ist – durch Anhalten der Karte an das Smartphone in die App übertragen und kann daraufhin eingelöst werden. So erhalten auch Online-Versender Zugang zu E-Rezepten, die über die eGK ausgestellt wurden.
Doc Morris und Shop Apotheke nutzen das Verfahren bereits seit April 2024. Als Anbieter für die Vor-Ort-Apotheken war »gesund.de« der Vorreiter – die Plattform erhielt im Juli die Gematik-Zulassung.
Nun bietet die Gedisa, Tochtergesellschaft von 16 Landesapothekerverbänden und -vereinen, eine standeseigene Card-Link-Lösung für Vor-Ort-Apotheken an. Anfang September erteilte die Gematik eine entsprechende Zulassung. »Bis zum Ende dieser Woche werden alle 6000 teilnehmenden Apotheken an die Card-Link-Struktur der Gedisa angeschlossen sein und von der standeseigenen Lösung profitieren«, heißt es in einer Mitteilung. Apotheken konnten sich seit Anfang Juli einen Zugang reservieren.
Kundinnen und Kunden können zur Einlösung von E-Rezepten auf die kostenlose Gedisa-eigene App »ApoGuide« zurückgreifen. Alternativ stehe eine Vielzahl an Partner-Apps zur Verfügung, die ebenfalls die Gedisa Card-Link-Lösung nutzen, heißt es.
Das Card-Link-Verfahren war ursprünglich von den großen EU-Versendern eingefordert worden. Denn Doc Morris, Shop Apotheke und andere sahen sich im Wettbewerb um das E-Rezept benachteiligt, weil sie durch die physische eGK-Einlösung vor Ort außen vor blieben. Als bekannt wurde, dass das Card-Link-Verfahren etabliert werden soll, hatte unter anderem die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände Bedenken an dem Verfahren geäußert, zum Beispiel im Hinblick auf die Sicherheit.
Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) ist das Card-Link-Verfahren als Übergangslösung gedacht. Ziel sei es, die Einlösung des E-Rezepts auf digitalem Wege vollständig über die Nutzung der Gesundheits-ID abzubilden. Diese Identifikationsnummer, auch digitale Identität genannt, ist eine Alternative zur eGK, mit der Personen sich gegenüber digitalen Gesundheitsdiensten ausweisen können.
Schon jetzt ist es beispielsweise möglich, sich über die ID bei der ePA-App einer Krankenkasse (ePA = elektronische Patientenakte) oder der E-Rezept-App der Gematik anzumelden. Voraussichtlich ab 2026 sollen Versicherte die Möglichkeit erhalten, sich auch in Arztpraxen mit der Gesundheits-ID auszuweisen – anstelle der eGK.
Die Gesundheits-ID können gesetzlich Versicherte bei ihrer Krankenversicherung beantragen. Die Kassen sind seit Januar 2024 verpflichtet, diese auszustellen. Private Krankenversicherungen geben die Gesundheits-ID auf freiwilliger Basis aus. Ob ein entsprechendes Angebot besteht, können Versicherte bei ihrem Kostenträger erfragen.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.