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BVpta-Berufsberatung

Strittige Fragen klären

Viele Menschen verbringen einen Großteil ihres Alltags am Arbeitsplatz. Der Zufriedenheit mit Beruf und Arbeitgeber kommt daher eine große Bedeutung zu. Was Verbandsmitglieder bei Missverständnissen oder Fragen tun können, erklärt der Bundesverband PTA (BVpta).
Bettina Schwarz
06.07.2022  12:00 Uhr

Oft treten Fragen auf und im ersten Moment weiß man nicht, an wen man sich wenden kann. Häufig differieren Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Meinungsverschiedenheiten können nicht selten zu Streit führen. Daher ist es besonders wichtig, dass man sich zu allen Punkten des Arbeitsrechts stets kompetent beraten lassen kann.

Für unsere Mitglieder bieten wir als Berufsverband diese ausführliche Berufsberatung im Rahmen der BVpta-Mitgliedschaft an. Sie umfasst alle beruflichen und arbeitsrechtlichen Bereiche, zum Beispiel Fragen zum Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis oder auch zu Überstunden, Elternzeit und Mobbing am Arbeitsplatz. Unsere Sachbearbeiterinnen und Juristin stehen Ihnen dabei immer gerne unterstützend zur Seite. Durch unsere langjährige Erfahrung kennen wir die Arbeitsbedingungen und auftretenden Berufs- und Rechtsfragen innerhalb eines Arbeitsverhältnisses und können Ihnen daher verlässlich weiterhelfen.

Es ist ratsam, möglichst frühzeitig eine Beratung in Anspruch zu nehmen, sollten die Beteiligten das Gefühl haben, den Konflikt nicht alleine lösen zu können. Hauptziel ist es dabei, eine außergerichtliche Einigung zu erreichen und eine Eskalation zu vermeiden. Erforderlich ist es, zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen, die den Bedürfnissen und Interessen beider Parteien entspricht. Es ist uns wichtig, das Vertrauen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wiederherzustellen und eine weitere Zusammenarbeit zu ermöglichen.

Ihre persönliche Beratung erhalten Sie am Telefon, per E-Mail oder auch auf dem postalischen Weg. Damit der Sachverhalt ordnungsgemäß geprüft und eine rechtsverbindliche Auskunft erteilt werden kann, ist es notwendig, dass alle Unterlagen, wie zum Beispiel der Arbeitsvertrag, die Gehaltsabrechnung oder Kündigung vorliegen. Selbstverständlich behandeln wir alle Anliegen vertraulich. Wenden Sie sich also mit Ihren Fragen zum Thema Berufs- und Arbeitsrecht an uns. Sie erreichen uns montags, mittwochs und donnerstags von 08.00 Uhr bis 16.30 Uhr und freitags von 08.00 Uhr bis 14.30 Uhr. Dienstags sind wir von 12.00 Uhr bis 21.00 Uhr für Sie da. Weitere Informationen zur Mitgliedschaft im Bundesverband PTA und allen Vorteilen finden Sie hier.

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