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Ein Blick auf die Gehaltsabrechnung

Tarifgehalt und Steuermerkmale

Haben Sie Ihre Gehaltsabrechnung für Januar 2022 überprüft? Das macht Sinn, denn es gab Änderungen – für viele PTA auch beim Tarifgehalt. Was beim Blick auf die Abrechnungsunterlagen wichtig ist, erklären Minou Hansen und Dr. Sigrid Joachimsthaler von der Apothekengewerkschaft Adexa.
Adexa
07.02.2022  12:00 Uhr

Eine erste Kontrolle gilt der Steuerklasse: Bei Alleinerziehenden ändert sie sich automatisch von 2 auf 1, wenn das (jüngste) Kind volljährig wird. Dann entfällt auch der Kinderfreibetrag. Man muss dann beim Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuermäßigung stellen, falls das Kind noch weiter in der Schule, in Ausbildung oder an der Uni ist. Sprechen Sie am besten mit dem Steuerbüro Ihrer Apotheke. Meist muss man nach einem oder zwei Jahren einen weiteren Antrag stellen und entsprechende Belege einreichen.

Und ganz wichtig: Haben Sie von der tariflichen Gehaltserhöhung profitiert? Tarifgebundene PTA in 15 der 17 Kammerbezirke erhalten ab Januar 200 Euro mehr Bruttogehalt, wenn sie in Vollzeit mit 40 Wochenstunden arbeiten. Das liegt an dem von Adexa mit dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) abgeschlossenen Tarifvertrag. Auch die Vergütung für PTA-Praktikantinnen und Praktikanten wurde erhöht auf jetzt 770 Euro. Ein Tipp: Im Mitgliederbereich der Adexa-Website gibt es einen Teilzeitrechner für das Bruttotarifgehalt. Für Nordrhein und für Sachsen wurde bei Redaktionsschluss jeweils noch verhandelt.

Falls es keine Erhöhung für Sie gab: Schauen Sie, was in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Vielleicht wird ein übertariflicher Gehaltsanteil abgeschmolzen? Das kann rechtens sein, muss es aber nicht. Und wenn Sie Adexa-Mitglied sind oder werden, kontaktieren Sie zeitnah unsere Rechtsberatung.

Um zu prüfen, ob das Tarifgehalt korrekt gezahlt wird, sollten Sie auch wissen, in welchem Berufsjahr Sie sich befinden und zu welcher Berufsjahresgruppe Sie damit gehören. Die Berechnung der Berufsjahre beginnt ab dem Monatsersten, der auf die Erteilung der Erlaubnis zur Berufsausübung folgt. Wer also zum Beispiel im Februar seine Berufserlaubnis als PTA erhält, kann ab dem 1. März seine Berufsjahre berechnen.

Wichtig für PTA, die vorher als PKA berufstätig waren: Auch diese Zeiten können auf die Berufsjahre angerechnet werden. Berücksichtigt wird aber nicht die PKA-Ausbildung, sondern nur die Zeit, die man tatsächlich als PKA gearbeitet hat. Teilzeittätigkeiten unter 20 Stunden in der Woche werden nur anteilig auf die Berufsjahre angerechnet. Hier kann man die individuelle Stundenzahl ins Verhältnis zur Vollzeit setzen, also zu einer 40-Stunden-Woche. Adexa-Mitglieder können sich die Berufsjahre auch von der Rechtsabteilung ausrechnen lassen. 

Last but not least: Beim Stellenwechsel kann es günstig sein, dass man im Arbeitsvertrag aufnimmt, in welchem Berufsjahr man sich beim Eintritt in das Arbeitsverhältnis befindet. Dadurch können spätere Unstimmigkeiten vermieden werden.

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