Telefonische Krankmeldung nun auch für Eltern |
Wenn Eltern ihre kranken Kinder versorgen müssen und deshalb nicht arbeiten können, brauchen sie eine Krankschreibung. / Foto: Adobe Stock/Pixel-Shot
Konkret sollen Bescheinigungen für den Bezug von Kinderkrankengeld laut GKV für maximal fünf Tage ausgestellt werden können – wenn das Kind dem Arzt oder der Ärztin bekannt ist und sie die telefonische Ausstellung als vertretbar ansehen.
»Das wird Eltern und Arztpraxen merklich entlasten«, sagte ein GKV-Sprecher der Nachrichtenagentur dpa. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte die KBV und die Kassen zuvor gebeten, eine solche Regelung zu treffen. Hintergrund ist die inzwischen geltende Möglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen bei leichten Erkrankungen, wenn Patienten in Praxen bekannt sind. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kassen und Kliniken hatte kürzlich eine Dauerregelung nach Vorbild einer Corona-Sonderregelung beschlossen.
Lauterbach hatte in einem Schreiben an die KBV und die Kassen erläutert, die telefonische Krankschreibung solle nicht nur in den Fällen Patienten und Praxen entlasten, in denen Versicherte selbst erkrankt und arbeitsunfähig sind – sondern auch dann, wenn Kinder erkrankt sind und Eltern zur Inanspruchnahme des Kinderkrankengeldes ein ärztliches Zeugnis benötigen. Über das Schreiben des Ministers berichtete zuerst die »Rheinische Post«.