Therapeutisches Licht nutzen |
Juliane Brüggen |
30.01.2024 14:30 Uhr |
»Die Lichttherapie ist in der Regel gut verträglich und sollte drei bis fünf Mal pro Woche erfolgen. Unerlässlich ist bei jeder Bestrahlung eine UV-Schutzbrille, um Bindehaut- oder Hornhautentzündungen des Auges zu vermeiden«, betont Berneburg. Die Anfangsdosis der Bestrahlung richtet sich nach Hauttyp und Krankheitsbild. Es gibt Geräte, die den gesamten Körper bestrahlen, und solche, mit denen sich einzelne Körperareale behandeln lassen.
Das Risiko für Hautkrebs und Krebsvorstufen wird laut DDG durch die Phototherapie nicht erhöht. Studien zeigten derzeit für die Schmalband-UVB-Therapie und für die UVA-Therapie keine klinisch messbare Zunahme von Hautkrebs. Bei der oralen PUVA wurde der Psoriasis-Leitlinie zufolge ein kanzerogenes Risiko festgestellt. Auch die Folgen kumulativer UV-Dosen wie vorzeitige Hautalterung sollten demnach bedacht werden. Zu den häufigsten akuten Nebenwirkungen zählen sonnenbrandähnliche Erytheme, bei einer PUVA kann es außerdem zu Juckreiz und Übelkeit kommen.
Photosensibilisierende Medikamente vertragen sich nicht mit einer Lichttherapie. Interaktionen sollten vor Beginn der Therapie geprüft werden. Zu den phototoxisch wirksamen Arzneistoffen zählen beispielsweise Tetracycline, Furosemid und Johanniskraut, photoallergisch wirken Promethazin, Hydrochlorothiazid und Desinfektionsmittel wie Hexachlorophen.