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BAK-Wahl

Thomas Benkert ist neuer Präsident der Bundesapothekerkammer

Die Bundesapothekerkammer hat heute sein höchstes Gremium, den fünfköpfigen Geschäftsführenden Vorstand neu gewählt. Ohne Gegenkandidat wurde Thomas Benkert, seit 2013 BAK-Vize und langjähriger Kammerpräsident in Bayern, zum neuen Vorsitzenden und damit auch zum Präsidenten gewählt.
Cornelia Dölger
Julia Endris
26.11.2020  12:42 Uhr

Bei der Wahl um den Stellvertreter-Posten setzte sich mit großer Mehrheit die Präsidentin der Kammer Hessen, Ursula Funke, gegen ihre Mitbewerberin Kerstin Kemmritz aus Berlin durch. Funke ist bereits seit 2016 Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands der BAK. Die Position des BAK-Präsidenten musste neu vergeben werden, nachdem Andreas Kiefer in diesem September nach schwerer Krankheit verstorben war. Kiefer stand seit 2013 an der Spitze des Gremiums.

Die Bundesapothekerkammer (BAK) ist als berufspolitische Interessenvertretung zuständig für die Aus-, Fort- und Weiterbildung, für das Berufsrecht, für die Arzneimittelsicherheit und pharmazeutische Qualität. Mitglieder der Bundesapothekerkammer sind die Landesapothekerkammern. Die BAK fördert den Informations- und Meinungsaustausch unter den Apothekerkammern und entwickelt einheitliche Grundsätze für die Arbeit der LAK.  Sie fördert auch den Informations- und Meinungsaustausch der Apotheker in unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern, wie zum Beispiel in öffentlichen Apotheken, Krankenhausapotheken, an Hochschulen, in der Industrie und Behörden.

Wie ist die BAK organisiert?

Der fünfköpfige Geschäftsführende Vorstand und die Mitgliederversammlung gehören zu den Organen der BAK.  Der Geschäftsführende Vorstand ist das höchste Gremium der BAK und wird laut Satzung von der Mitgliederversammlung für vier Jahre gewählt. An der Spitze des Geschäftsführenden Vorstandes stehen der Präsident und seine Stellvertretung. Hinzu kommen drei Beisitzer.  Laut Satzung müssen mindestens zwei der insgesamt fünf Posten von angestellten Apothekern besetzt sein.

Der Mitgliederversammlung als höchstes Organ der BAK obliegt die Wahl des Geschäftsführenden Vorstands. Das Gremium tritt mindestens ein Mal im Jahr zusammen und besteht aus je maximal vier Vertretern aller Landesapothekerkammern, von denen ein nicht-selbstständiger Apotheker dabei sein soll. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn – wie auch beim Deutschen Apothekerverband DAV und der ABDA – drei Fünftel aller Stimmen vertreten sind.

Je nach Mitgliederzahl bekommen die Landesapothekerkammern unterschiedliches Stimmengewicht. Die Stimmen in der Mitgliederversammlung sind wie folgt verteilt: Auf jede Kammer entfallen zehn Grundstimmen, zusätzlich kommt auf je 350 Mitglieder jeder Kammer eine weitere Stimme. Angebrochene 350 werden als volle 350 gezählt, wenn die Zahl 175 überschritten ist. In diesem Fall bekommt die Kammer also eine weitere Stimme. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der Stimmen bekommt, Stimmenthaltungen werden als nicht abgegebene Stimmen gezählt. 

Alle vier Jahre werden bei den Vorstandswahlen bei allen drei Spitzenorganisationen der Apotheker in Deutschland BAK, DAV (Deutscher Apotheker Verband) und ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände die Karten neu gemischt. Die ABDA ist die Dachorganisation von Bundesapothekerkammer (BAK) und Deutschem Apotheker Verband (DAV).

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