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Elektronische Gesundheitskarte

Ticket zum Datenaustausch

Seit Januar 2019 können in deutschen Arzt­praxen nur noch die elektronischen Gesundheitskarten der zweiten Generation eingelesen werden. Diese sollen im Laufe des Jahres auch Eingang in die Apotheken finden. Hier geht es vor allem um den elektronischen Medikationsplan und die Notfalldaten.
Barbara Erbe
13.02.2019  15:32 Uhr

Die zweite Generation der Gesundheitskarten (erkennbar am Aufdruck »G2« oder »G2.1« rechts oben auf der Vorderseite) ermöglicht modernere Verfahren der Datenverschlüsselung und auch medizinische Fachanwendungen, beispielsweise das Notfalldaten-Management oder den E-Medikationsplan, informiert die Gesellschaft für Tele­matikanwendungen der Gesundheitskarte, kurz »Gematik«. Gegründet wurde diese 2005 von den Spitzen­verbänden des Gesundheitswesens: der Bundesärztekammer (BÄK), der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), dem Deutschen Apothekerverband (DAV), der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV). Der GKV-Spitzenverband hält 50 Prozent der Gesellschafteranteile und finanziert die Arbeit­ der Gematik zu 100 Prozent­.

Der Begriff Telematik wiederum setzt sich aus Telekommunikation und Informatik zusammen und bezeichnet die In­frastruktur, die nötig ist, um alle an der Gesundheitsversorgung Beteiligten elektronisch miteinander zu verbinden. Ärzte und Zahnärzte arbeiteten seit Dezember 2017 daran, in ihren Praxen eine solche Telematikinfrastruktur einzuführen, berichtet Sebastian Gülde, der in der Pressestelle des Bundesgesundheitsministeriums den Schwerpunkt Internet verantwortet. Bislang seien rund 36.000 Praxen an die Telematikinfrastruktur an­geschlossen. »Im Jahr 2019 sollen schwerpunktmäßig die Apotheken folgen.« Insgesamt betrifft die Umstellung nach Informationen der Gematik mehr als 72 Millionen Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), rund 102.000 Arztpraxen, 44 500 Zahnarztpraxen und 20.000 Praxen von Psychotherapeuten – und 19.000 Apotheken sowie über 2000 Krankenhäuser.

Konnektoren und Karten

Apotheken und Praxen müssen dafür unter anderem sogenannte Konnek­toren anschaffen. Ein Konnektor ist eine Art Router, allerdings auf einem deutlich höheren, von der Gematik zugelassenen und vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten Sicherheitsniveau. Das Gerät stellt ein eigenes verschlüsseltes Netzwerk her, das es ausge­wiesenen Mitgliedern ermöglicht, abgeschirmt elektronisch miteinander zu kommunizieren und Daten auszutauschen.

In den Apotheken soll ein E-Health-Konnektor zum Einsatz kommen, der neben den Fachmodulen für den elek­tronischen Medikationsplan und die Notfalldaten auch die elektronische Signatur­ unterstützt. Ebenfalls nötig zum Auslesen der elektro­nischen Gesundheitskarte sind Kartenterminals. Sie sollen elektronische Gesundheitskarten, den ab 2019 auch für Apotheker vorgesehenen elektronischen Heil­berufsausweis und auch Praxisausweise einlesen können. Sie müssen ebenfalls von der Gematik zugelassen und vom BSI zertifiziert werden.

Die Kosten, die den Apotheken bei der Erstausstattung für das neue System­ entstehen, werden ihnen ebenso wie die laufenden Betriebsausgaben erstattet, erklärt Gülde. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband haben sich Anfang Januar­ über die Finanzierung ver­ständigt. Apotheken erhalten eine Pauschale­ von 1362 Euro für die Anschaffung eines­ E-Health-Konnektors und zweier Karten­terminals sowie eine Aufwandspauschale von 1280 Euro für die Installation der nötigen Hard- und Software, für installationsbedingte Ausfall­zeiten und für Schulungen.

Läuft alles wie geplant, könnten die ersten medi­zinischen Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte – darunter der elektronische Medikationsplan – ab der zweiten Jahreshälfte starten. Dazu müssten allerdings die für Apotheken notwendigen E-Health-Konnektoren auf dem Markt sein, betont Christian Splett von der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Bislang sind diese noch nicht verfügbar.

Medikationsplan freiwillig

Seit Oktober 2016 haben Patienten, die drei oder mehr Arzneimittel verordnet bekommen, Anspruch auf einen­ Me­di­kationsplan. Dieser dokumentiert aktuell noch auf Papier, welche­ Medikamente sie wie einnehmen sollen. Der Plan soll vor allem das Risiko unerwünschter Wechsel- und Nebenwirkungen sowie die Gefahr von Fehl- und Doppelverordnungen eindämmen. Im Laufe des Jahres soll zusätzlich zu dem bisherigen ana­logen Medikationsplan ein elektronischer auf der Gesundheitskarte gespeichert werden können. Dieser E-Medikationsplan ließe sich dann auch in der Apotheke einfach und sicher­ aktualisieren und würde vor allem­ auch Arznei­mittel umfassen, die in der Apotheke ohne Rezept gekauft werden. So könnten mögliche Arzneimittelrisiken und -wechselwirkungen oder Doppelverordnungen idealer­weise sofort erkannt­ werden. Der elektronische Medikationsplan wird aber nicht verbindlich, sondern freiwillig eingeführt. Die Patienten müssen dazu ausdrücklich ihr Einverständnis geben.

E-Rezept verbindlich

Anders als den elektronischen Me­di­kationsplan und weitere Anwendungen wie das Speichern von Notfall­daten oder die elektronische Patienten­akte, will das Bundes­gesundheits­ministerium das elektronische Rezept nicht freiwillig, sondern verbindlich einführen – allerdings erst ab 2020. Dann soll das E-Rezept das bisher üb­liche Kassenrezept auf ­Papier ablösen. Die Medikamenten­daten werden dann nicht mehr ausgedruckt, sondern verschlüsselt online auf einen zentralen Server übertragen. Der Patient entscheidet dann, in welcher Apotheke er seine Verordnung einlöst. Er kann dann eine stationäre Vor-Ort-Apotheke oder eine Versandapotheke beauftragen, das Rezept zum Beispiel über einen Code vom Rezeptspeicher zu beziehen und das Medikament auszugeben. Wichtig sei, dass der Patient­ die freie Wahl der Apotheke hat, betont Splett: »Der diskriminierungsfreie Zugang zu allen Apotheken muss eine rote Linie aus Patientensicht sein. Auf keinen Fall darf die digitale Rezeptverwaltung bestimmte Anbieter – so wie wir das von manchen Suchmaschinen kennen – be­vorzugt nennen.«

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat angekündigt, dass gleichzeitig mit der Einführung des E-Rezepts­ auch das Fernverordnungs­verbot wieder fallen soll. Aktuell dürfen Ärzte bei ausschließlicher Fern­­­be­handlung, also zum Beispiel während einer Videosprechstunde, keine Medikamente verschreiben.

Im Rahmen des Modellprojektes DocDirekt der Kassenärztlichen Ver­einigung Baden-Württemberg können gesetzlich Krankenversicherte dort schon seit dem vergangenen Jahr eine Online-Sprechstunde testen. Anfang dieses Jahres soll ebenfalls in zwei Regionen­ Baden-Württembergs das Testprojekt GERDA – Geschützter E-Rezept­-Dienst der Apotheken starten­. Die Tele-Ärzte sollen ihren Patien­ten dann auch online Rezepte ausstellen können. 

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