Tiere in Assistenz und Therapie |
Bei Blindenhunden tragen Krankenkassen die Kosten für Ausbildung und Einsatz der Tiere. / © Adobe Stock/Africa Studio
Dass Hunde mehr als nur enge Freunde des Menschen sein können, zeigt der Blindenführhund seit mehr als 100 Jahren. Bereits 1916 wurde mit der systematischen Ausbildung begonnen, um den im Krieg erblindeten Soldaten durch den neuen Alltag zu helfen. Aufgrund des großen Erfolges wurden die Hunde nach und nach auch an Menschen aus der Zivilbevölkerung übergeben und das Ausbildungsprinzip in zahlreiche Länder exportiert. Heute werden nach Schätzungen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) etwa 300 Blindenführhunde pro Jahr ausgebildet. Sie alle können ihren künftigen Halter zielsicher durch den Straßenverkehr und dichte Menschenmengen führen, Gefahren wie Treppen oder Absätze anzeigen, unbekannte Ausgänge oder freie Sitzplätze finden. Zusätzlich werden die Tiere darauf trainiert, sich den Kommandos des Halters zu widersetzen, wenn für diesen eine Gefahr besteht, die er nicht sehen kann.
Die hohe Lernbereitschaft gepaart mit den sozialen Fähigkeiten von Hunden ermöglichen es, dass sie auch bei vielen anderen Behinderungen und Erkrankungen wertvolle Unterstützung leisten können. Im Unterschied zum Blindenführhund, bei dem die gesetzlichen Krankenkassen meist die Kosten für Anschaffung und Ausbildung sowie einen Teil der monatlichen Kosten für Futter und Tierarztbesuche übernehmen, müssen Assistenzhunde privat finanziert werden. Möglich sind finanzielle Förderungen durch verschiedene Stiftungen und mitunter auch Behörden, wenn argumentiert werden kann, welche Möglichkeiten sich durch den Hund ergeben würden. Interessierten wird geraten, sich direkt mit individuell infrage kommenden Stellen in Verbindung zu setzen.
Fällt die Entscheidung für einen Assistenzhund, kann dieser in einer geeigneten Einrichtung selbst oder über einen Trainer fremd ausgebildet werden. Die Anforderungen an die Ausbildung sind in beiden Fällen dieselben und werden über die Assistenzhundeverordnung (AHundV) geregelt. Diese schreibt eine Ausbildungsdauer von mindestens 60 Stunden vor, verteilt über mindestens zwei Monate. Dazu kommen Grundanforderungen an den Hund: Assistenzhunde müssen nachweislich körperlich gesund sein und sich durch eine hohe Kooperations- und Gehorsamsbereitschaft sowie eine hohe Stress- und Frustrationstoleranz auszeichnen. Hunde, die bereits zum Wachhund ausgebildet oder als Zuchthund eigesetzt wurden, sind von der Ausbildung ausgeschlossen.
Zum Schutz von Mensch und Tier muss der Hund bei Ausbildungsbeginn mindestens 15 Monate alt sein. Bis dahin sollten die Tiere eine Grunderziehung in Gehorsam, Sozial- und Umweltverhalten erhalten. Ist für die Haltung des Hundes Unterstützung durch eine Bezugsperson notwendig, muss diese in die Ausbildung einbezogen werden. Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist eine Bezugsperson zwingend vorgeschrieben.
Ob ein Hund am Ende seiner Ausbildung als Assistenzhund eingesetzt werden kann, wird von akkreditierten Prüfern geprüft. Besteht der Hund die Prüfung, kann er bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres als Assistenzhund arbeiten. Anschließend kann noch zweimal eine Verlängerung für jeweils zwölf Monate beantragt werden. In dieser Zeit haben diese Tiere – mit entsprechender Kennzeichnung als Assistenzhund – mehr Rechte als andere Hunde. In allen öffentlichen Einrichtungen gilt eine Duldungspflicht, auch Lebensmittelgeschäfte und Gastronomiebetriebe müssen den Zutritt gestatten.
Für medizinische Einrichtungen gilt: Ein Ausschluss ist nur möglich, wenn der Betreiber nachweisen kann, dass von dem Hund eine Infektions- und Gesundheitsgefahr für andere Menschen ausgeht. Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert-Koch-Institut hat in ihrer Präzisierung zur Krankenhaushygiene jedoch bereits klargestellt, dass eine Übertragung von Krankheitserregern vom Hund auf den Menschen zwar theoretisch möglich, bei haushaltsüblicher Hygiene aber sehr unwahrscheinlich sei.
Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene schließt die Mitnahme von Hunden ebenfalls nicht aus. Ein Betreten aller Bereiche, die Menschen in Straßenkleidung offenstehen, sei problemlos möglich, so ihr Urteil. Ausgenommen davon sind Risikobereiche wie Intensiv- und Isolierstationen.
Der regelmäßige Kontakt mit Tieren verbessert bei Menschen das Wohlbefinden, das Selbstvertrauen und das Verantwortungsbewusstsein. Besonders Hunde besitzen wertvolle emotionale Eigenschaften wie Trösten und Beruhigen, die sie zu beliebten Begleitern in sozialen und pädagogischen Einrichtungen sowie im therapeutischen Bereich machen. Im Rahmen sogenannter Tiergestützter Interventionen (TGI) werden sie zu einem Teil des Behandlungsplans oder Therapiekonzept.
Neben Hunden kommen hierbei noch andere Tiere zum Einsatz. Entgegen häufiger Annahmen handelt es sich dabei jedoch nicht um klassische Kleintiere wie Meerschweinchen und Kaninchen oder Katzen, sondern um Pferde, Ponys, Esel, Ziegen, Schafe oder Hühner.
Für Therapietiere gelten in medizinischen Einrichtungen ebenfalls besondere Zutrittsrechte, in anderen öffentlichen Einrichtungen genießen sie nicht dieselben Rechte wie Assistenzhunde. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass bei Therapietieren immer der Therapeut die Bezugsperson des Tieres ist. Weiterbildungen in TGI und das Sicherstellen der im Tierschutzgesetz vorgeschriebenen Haltungsbedingungen zählen deshalb zu den Grundanforderungen für Menschen, die Tiere im therapeutischen Kontext einsetzen wollen.
Darüber hinaus gibt es Empfehlungen für die Häufigkeit tierischer Arbeitseinsätze. So empfiehlt der Deutsche Tierschutzbund, dass Hunde maximal zwei bis drei Einsätze von maximal drei bis vier Stunden pro Woche haben sollten. Der direkte Nahkontakt mit menschlichen Patienten sollte bei Hunden auf zweimal 30 Minuten pro Tag beschränkt werden. Gewerbliche TGI-Anbieter benötigen zudem eine Erlaubnis des zuständigen Veterinäramtes und müssen sicherstellen, dass die Tiere regelmäßig tiermedizinisch untersucht werden, um die notwendigen Hygienevorgaben erfüllen zu können.