UFI-Code beim Giftnotruf nennen |
Juliane Brüggen |
08.05.2025 08:30 Uhr |
Auf allen als gesundheitsschädlich eingestuften Produkten muss nun der UFI-Code stehen. / © Getty Images/Kinga Krzeminska
Den 16-stelligen UFI-Code müssen alle als gesundheitlich gefährlich eingestuften Produkte seit dem 1. Januar 2025 auf dem Etikett oder der inneren Verpackung tragen. Das können zum Beispiel Wasch- und Putzmittel, Kleber, Künstlerbedarf, Gartenchemikalien, Farben oder Liquids für E-Zigaretten sein. Gesundheitlich gefährlich heißt, dass das Produkt bereits mit einem Gefahrenpiktogramm gekennzeichnet ist. Zuvor bestand die Pflicht nur für ab 2021 neu eingeführte Produkte. Bei rein industriell genutzten Produkten gibt es Ausnahmen, der Code kann bei diesen auch allein auf dem Sicherheitsdatenblatt stehen.
UFI steht für »Unique Formula Identifier« oder auf Deutsch: eindeutiger Rezeptur-Identifikator. Auf der Verpackung des Produkts ist der Code mit »UFI:« gekennzeichnet. Er ermöglicht es Giftnotrufzentralen, die genaue Rezeptur eines Haushaltsprodukts einzusehen und anhand dessen die Notsituation besser zu beurteilen. »Der 16-stellige Code aus Ziffern und Buchstaben gibt wichtige Informationen über Inhaltsstoffe und Eigenschaften und ermöglicht somit eine gezielte medizinische Beratung«, sagt Professor Matthias Greiner, Vizepräsident des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) in einer Mitteilung des Instituts, das den UFI-Code vor 13 Jahren angeregt hat und wesentlich an der Entwicklung und Umsetzung beteiligt war. Das BfR ist zuständige Stelle für die Produktmitteilungen der Hersteller und leitet die Daten nach Validierung an die sieben Giftinformationszentren der Länder (GIZ) weiter.
Quelle: Vergiftungs-Informations-Zentrale Freiburg, Giftinformationszentrum Erfurt, Giftnotruf der Charité Berlin