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Steuern & Beruf
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Unfall auf dem Weg zur Arbeit – Kosten steuerlich absetzen

Wer auf dem Weg zur Arbeit verunfallt, dem entstehen oft Kosten für Reparatur oder Neukauf des beschädigten Eigentums. Das kann das Fahrrad, Auto oder auch Kleidung sein. Kommt die Versicherung nicht dafür auf, kommt zumindest ein Steuerabzug infrage.
AutorKontaktdpa
Datum 08.01.2026  10:00 Uhr
Auch Fußgänger und Radfahrer können Kosten ansetzen

Auch Fußgänger und Radfahrer können Kosten ansetzen

Für Fußgänger oder Radfahrer gilt: Auch ohne Auto kann ein Unfall im Schnee Werbungskosten erzeugen, etwa wenn Reparaturen am Rad oder an anderen Sachgegenständen erforderlich werden. Wichtig ist dann die saubere Dokumentation: Unfallbericht, Versicherungsabrechnung, Rechnungen und optional Fotos sollten abgelegt werden. Nur so lässt sich die Eigenbelastung bei Nachfragen des Finanzamts glaubhaft nachweisen.

Ganz unabhängig von Unfällen können für Arbeitswege Werbungskosten im Rahmen der Entfernungspauschale geltend gemacht werden. 38 Cent pro Kilometer des einfachen Weges für die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte berücksichtigt das Finanzamt ab 2026. Berufliche Reisekosten können je gefahrenem Kilometer mit 30 Cent angesetzt werden.

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