Für Fußgänger oder Radfahrer gilt: Auch ohne Auto kann ein Unfall im Schnee Werbungskosten erzeugen, etwa wenn Reparaturen am Rad oder an anderen Sachgegenständen erforderlich werden. Wichtig ist dann die saubere Dokumentation: Unfallbericht, Versicherungsabrechnung, Rechnungen und optional Fotos sollten abgelegt werden. Nur so lässt sich die Eigenbelastung bei Nachfragen des Finanzamts glaubhaft nachweisen.
Ganz unabhängig von Unfällen können für Arbeitswege Werbungskosten im Rahmen der Entfernungspauschale geltend gemacht werden. 38 Cent pro Kilometer des einfachen Weges für die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte berücksichtigt das Finanzamt ab 2026. Berufliche Reisekosten können je gefahrenem Kilometer mit 30 Cent angesetzt werden.