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Fakten aus dem Fachbeirat

Update zum elektronischen Berufsausweis für PTA

Der elektronische Berufsausweis (EBA) für PTA kommt. Geplant ist der Start für das erste Quartal 2022.
Carmen Steves
27.07.2021  08:30 Uhr

Immer wieder kursieren in den sozialen Medien Posts darüber, dass der elektronische Berufsausweis für PTA nicht vorgesehen sei und dass damit eine Degradierung der Berufsgruppe PTA einhergehen würde. Diese Nachrichten sind falsch.

Richtig ist: Die Erstellung der elektronischen Berufsausweise ist bundesrechtlich geregelt. Zuständig ist das elektronische Gesundheitsberuferegister (EGBR) mit Sitz an der Bezirksregierung Münster. Das eGBR arbeitet mit sogenannten »bestätigenden Stellen« zusammen. Für den PTA-Beruf sind dies die unteren Gesundheitsbehörden (Bezirksregierungen und Gesundheitsämter). Apotheker und Pharmazieingenieure werden im Gegensatz dazu einen elektronischen Heilberufsausweis (HBA), unter anderem zum Umgang mit dem E-Rezept, erhalten. Dieser wird von der jeweiligen Berufskammer ausgestellt.

Pilotbetrieb ab Oktober

Der Pilotbetrieb zur Ausgabe der EBA startet im Oktober 2021 mit Physiotherapeuten, Pflegepersonal und Hebammen. Die Aufnahme des Regelbetriebes ist für das erste Quartal 2022 geplant. In diesem Verlauf beginnt dann auch die Ausgabe der EBA für PTA.

Um den Aufbau des EGBR zu begleiten und hierbei insbesondere den Praxisbezug sicherzustellen, wurde ein Fachbeirat eingerichtet. Dieser setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der nicht approbierten zugriffsberechtigten Berufsgruppen und ihrer Verbände sowie weiteren Expertinnen und Experten zusammen. Der EGBR-Fachbeirat ist bundesweit das einzige Gremium, in dem die oben genannten Berufsgruppen gemeinsam vertreten sind. Es bietet eine Plattform, um Anforderungen an die elektronischen Berufsausweise und die Telematikinfrastruktur (TI) zu formulieren und diese an die verantwortlichen Akteurinnen und Akteure auf Landes- und Bundesebene zu transportieren. Der Bundesverband der PTA (BVpta) ist seit dem Jahr 2009 Mitglied dieses Fachbeirates und gestaltet seit dieser Zeit sämtliche Entwicklungen des EBA für PTA aktiv mit.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen und Unsicherheiten zum eBA direkt an die Geschäftsstelle des BVpta (info@bvpta.de).

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