PTA-Forum online
Arbeitsrecht

Urlaub in Corona-Zeiten

Derzeit sind viele Apothekenangestellte besonders stark gefordert. Umso wichtiger ist ihr Erholungsurlaub. Die Pandemie hebelt grundsätzliche Regelungen zum Urlaubsanspruch nicht aus. Darüber informierte Adexa-Rechtsanwältin Minou Hansen bei einem Live-Webinar.
Michael van den Heuvel
19.06.2020  12:45 Uhr

Apothekenangestellte müssen ihren Urlaub bis Ende des Jahres genommen haben. Sollte das aus betrieblichen oder persönlichen Gründen wie Krankheit nicht möglich sein, können ihre freien Tage oder Monate ins neue Jahr hinübergerettet werden. Sie sind bis zum 31. März des Folgejahres zu verbrauchen. Das gilt im Großen und Ganzen auch während der aktuellen gesundheitlichen Ausnahmesituation.

Besteht Tarifbindung oder orientiert sich der Arbeitsvertrag daran, haben Angestellte im Bereich des Arbeitgeberverbands Deutscher Apotheken (ADA) 34 Tage Urlaub. Bei mehr als fünfjähriger Betriebszugehörigkeit sind es 35 Tage. Wer im Bereich der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) Nordrhein arbeitet, hat 33 beziehungsweise 34 Werktage frei.

Der volle Urlaubsanspruch steht Angestellten zu, wenn das Arbeitsverhältnis sechs Monate besteht. Bei Ausscheiden im laufenden Jahr wird für jeden Monat der Betriebszugehörigkeit ein Zwölftes des Anspruchs berechnet.

Gibt es Änderungen durch den Schichtbetrieb?

Dazu ein Blick in den Arbeitsvertrag: »Wurden feste Arbeitszeiten vereinbart, muss der Arbeitgeber diese auch abrufen«, erklärte Hansen. »Ansonsten befindet sich die Apothekenleitung im Annahmeverzug – und es können keine Minusstunden entstehen.« Bei einem Jahresarbeitszeitkonto kann die wöchentliche Arbeitszeit jedoch auf bis zu 75 Prozent verringert werden. Generell dürfen Minusstunden mit Überstunden, aber nicht mit Urlaubstagen verrechnet werden.

Müssen Angestellte ihren Urlaub verschieben?

Grundlage einer jeden Planung ist, dass die Chefin beziehungsweise der Chef den Urlaub genehmigt haben. Ist das geschehen, müssen Angestellte nur in Notfällen ihre Auszeit verschieben. »Die momentane Pandemie-Situation dürfte kein ausreichender Notfall sein«, so die Anwältin beim Adexa-Webinar. Ein möglicher Schichtbetrieb reicht nicht aus. Mit diesem Argument könne in 2020 nämlich, je nach Entwicklung der Krise, eventuell gar kein Urlaub mehr genommen werden.

Kann ich meinen Urlaub selbst verschieben?

Wer schon recht früh gebucht hat, bekommt – vor allem bei Auslandsreisen – häufig eine Absage des Veranstalters. Vielleicht möchte man daraufhin den bereits beantragten Urlaub rückgängig machen. »Das geht leider nicht«, so Hansen. »Es ist das Risiko der Beschäftigten, ob eine geplante Reise stattfinden kann.« Die Juristin rät, im Zweifelsfall mit dem Vorgesetzten zu sprechen. Vielleicht ist er über Änderungen der Reisepläne sogar froh. Trotzdem gilt: Der Urlaub muss bis 31.Dezember 2020 genommen werden.

Welchen Einfluss hat Urlaub auf eine mögliche Kurzarbeit?

Bevor Arbeitgeber Kurzarbeitergeld beantragen, sollten sie darauf achten, dass Angestellte erst ihren alten Urlaubsanspruch und gegebenenfalls Überstunden verbrauchen. Während des Urlaubs erhält man trotz Kurzarbeit das volle Gehalt. Allerdings kann niemand dazu verpflichtet werden, den Urlaub aus 2020 vor Beginn der Kurzarbeit zu nehmen.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.
TEILEN
Datenschutz
THEMEN
Adexa

Mehr von Avoxa