Verbot für Bisphenol A ausgeweitet |
Barbara Döring |
30.01.2025 12:00 Uhr |
Aus Kunststoffverpackungen kann gesundheitsschädliches Bisphenol A in Lebensmittel übergehen. / © Adobe Stock/LimeSky
Die Industrie darf Bisphenol A seit 2025 nicht mehr zur Herstellung von Produkten verwenden, die mit Lebensmitteln oder Getränken in Berührung kommen, etwa Getränke- und Konservendosen, Geschirr oder Aufbewahrungsboxen. Als endokriner Disruptor wirkt Bisphenol A auf das Hormonsystem und wird nach dem europäischen Chemikalienrecht als besonders besorgniserregende Substanz für die menschliche Gesundheit eingestuft. Sie gilt unter anderem als reproduktions- und immuntoxisch. Bisphenol A kann in geringen Mengen aus Kunststoffen freigesetzt werden und über verpackte Lebensmittel in den menschlichen Körper gelangen.
Bereits seit 2011 ist es verboten, die Chemikalie zur Herstellung von Babyflaschen und Schnullern zu verwenden. Seit 2020 darf sie nicht mehr in Thermopapier wie Kassenzetteln enthalten sein. Die neue Verordnung wurde auf Basis einer Neubewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erlassen. Dabei kam die EFSA vor allem zu dem Schluss, dass Bisphenol A in wesentlich geringeren Mengen als bislang bekannt potenziell schädliche Auswirkungen auf das Immunsystem haben kann. Das Verbot gilt auch für andere Bisphenole, die als gesundheitsschädlich eingestuft sind. Für die meisten Produkte gilt eine 18-monatige Auslaufphase, um Störungen in der Lieferkette zu vermeiden.