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Fondue, Feuerwerk, Festbeleuchtung
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Verbrannt, verbrüht, was tun?

Kerzen, heißer Punsch, Glühwein oder Raclette gehören zu Weihnachten und Silvester für viele Menschen dazu. Ebenso wie Raketen und Wunderkerzen. All das kann jedoch schnell zur Gefahr werden. Was zu tun ist, wenn es durch offene Flammen, heiße Backbleche oder Pfännchen zu Verbrennungen oder Verbrühungen der Haut kommt, erklärt die Apothekerkammer Niedersachsen.
AutorKontaktApothekerkammer Niedersachsen/PTA-Forum
Datum 19.12.2019  10:00 Uhr

Nur Verletzungen ersten Grades selbst behandeln

Bei Brandwunden gilt zu allererst: Einen kühlen Kopf bewahren und Erste Hilfe leisten. Gut selbst behandeln lassen sich Schäden ersten Grades. Bereits ab Grad zwei kann die Selbstbehandlung nicht gänzlich bedenkenlos durchgeführt werden. Wer wegen des Verbrennungsgrades unsicher ist, sollte einen Arzt aufsuchen oder den Notruf absetzen. Das gilt besonders bei Kindern, da diese aufgrund der im Verhältnis zum Körpergewicht größeren Körperoberfläche stark schockgefährdet sind.

Brandwunden ersten Grades mit wasserhaltigen Mitteln kühlen

Bei Verbrennungen ersten Grades ist die Haut rot, trocken und geschwollen, außerdem treten starke Schmerzen auf. Wie bei einem Sonnenbrand lassen sich die geröteten Hautstellen kurz »wegdrücken«. Diese oberflächlichen Wunden sind geschlossen, Brandblasen nicht erkennbar und können selbst behandelt werden.

Ist bei Erwachsenen eine Fläche von bis zu einem Unterarm betroffen, sollte sie mit etwa 20 Grad Celsius kaltem Leitungswasser für etwa 15 Minuten gekühlt werden. Bei Kindern ist es wichtig, betroffene Extremitäten abwechselnd zu kühlen.

Im Anschluss lindern kühlende, wasserhaltige Gele und Lotionen den Juckreiz und die Schmerzen. Erst die spätere Hautpflege erfolgt mit fetthaltigeren pflegenden Salben oder Cremes. Ansonsten kommt es zur Okklusion, einem Verschließungseffekt, bei dem die Haut luft- und wasserundurchlässig abgedeckt wird und sich die Hitze verstärkt. Zur weiteren Schmerzbehandlung empfehlen sich rezeptfreie Analgetika wie Ibuprofen, Diclofenac oder Paracetamol.

Schäden ab Grad zwei erkennen und richtig agieren

Verbrennungen zweiten Grades weisen Brandblasen auf. Da sie die Wunde vor Verunreinigungen schützen, sollten sie aufgrund der hohen Infektionsgefahr nicht aufgestochen werden. Zudem bilden sie ein natürliches, optimales Klima für die Wundheilung. Ein Verband ist bis zur ärztlichen Behandlung in aller Regel nicht notwendig.

Die Hautrötung von Brandwunden zweiten Grades verschwindet bei Druck nicht. Bei noch gravierenderen Verbrennungen, das heißt bei den Graden drei und vier, ist der Wundgrund lederartig oder gar verkohlt und es sind keine Haare mehr vorhanden.

Finger weg von Öl, Honig, Mehl oder Essig

Bei Verletzungen ab Grad zwei wird bis zur medizinischen Versorgung ein metallbeschichtetes Stück Gaze oder ein nicht mit der Wunde verklebender Wundschnellverband aufgebracht. Im Notfall können auch Alufolie oder fusselfreie Tücher zur Abdeckung genutzt und locker fixiert werden. Bei offenen Wunden niemals vermeintliche Helfer wie Öl, Honig, Mehl oder Essig verwenden – diese »Hausmittel« verschlimmern die Lage. Offene Brandwunden müssen stets ärztlich versorgt werden.

Festklebende Kleidung nicht einfach abziehen

Beim Festmahl geht von erhitztem Öl, etwa aus dem Fonduetopf, die größte Gefahr aus. Denn anders als Wasser oder Brühe sieht man Fett nicht direkt an, wie heiß es ist.

Nach Verbrühungen muss Kleidung und Schmuck sofort entfernt werden, um weiteres Vordringen von heißer Flüssigkeit mit Folgeschäden in tieferen Hautschichten zu vermeiden. Kleidungsstücke, die an einer Verletzung festkleben, dürfen aber nicht einfach abgezogen werden, das kann die Verletzung verschlimmern. Am besten wird mit einer Schere um den verklebten Stoff herum geschnitten.

Erste Hilfe bei Druck- und Augenverletzungen

An Silvester ist besondere Vorsicht geboten, wenn mit Raketen oder Böllern hantiert wird. Bei blutenden Druckverletzungen muss die Blutung gestillt und danach ein Druckverband angelegt werden.

Gelangen sprühende Funken in die Augen und irritieren die Hornhaut leicht, wird am besten mit lauwarmem Wasser gespült. Bei schwerwiegenderen Augenverletzungen wird zur Erstbehandlung aus sterilem Tuch eine Rolle geformt und diese kreisförmig um das Auge gelegt, sodass der Augapfel in der Mitte liegt. Das Auge selbst sollte mit einem Verbandstuch abgedeckt und das Ganze vorsichtig mit einem Pflaster fixiert werden. Hiernach unbedingt einen Arzt aufsuchen.

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