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Medikamente

Verfalldaten beachten

Medikamente sollten nach Ablauf des Verfalldatums nicht mehr angewendet, sondern entsorgt werden – auch, wenn sie äußerlich einwandfrei wirken, betont die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände in einer Pressemitteilung.
ABDA
14.02.2019  13:52 Uhr

 »Verfalldaten auf Arznei­mittelpackungen sind weit mehr als eine Empfehlung. Das unterscheidet sie vom Mindesthaltbarkeitsdatum auf Lebens­mitteln«, wird ABDA Vizepräsident Mathias Arnold­ zitiert. Nach Ablauf des Verfalldatums sind Qualität und Wirksamkeit des Präparats nicht mehr gewährleistet, zum Beispiel kann sich der Wirkstoffgehalt durch chemischen Verfall der Inhaltsstoffe verringern.

Auf jeder Medikamentenpackung muss ein Verfall­datum aufgebracht sein, gekennzeichnet mit der Angabe »verwendbar bis«. In der Regel sind industriell hergestellte Medikamente bis zu fünf Jahre verwendbar. Wenn eine Packung einmal angebrochen ist, kann sich die Aufbrauchfrist je nach Präparat auf wenige Wochen verkürzen. Die Aufbrauchfrist ist beispielsweise bei Augentropfen zu beachten.

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