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Verreisen mit Betäubungsmitteln

Medizinisch benötigte Medikamente dürfen auf Reisen nicht fehlen. Was zu beachten ist, damit es mit Betäubungsmitteln im Gepäck bei der Einreise in andere Länder keine Probleme gibt.
dpa
PTA-Forum
24.06.2024  13:45 Uhr

Wer betäubungsmittelhaltige Arzneimittel einnehmen muss, sollte sich vor einer Auslandsreise genau erkundigen, welche rechtlichen Bestimmungen dazu im jeweiligen Land gelten. Dazu rät das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Das sei wichtig, damit es bei der Einreise keine Probleme am Zoll sowie im Urlaubsland mit der Polizei gibt.

Grundsätzlich gilt: Um eine medizinische Versorgung sicherzustellen, darf man betäubungsmittelhaltige Arzneimittel ins Ausland mitnehmen. Allerdings muss ein Arzt diese verschreiben. Zudem darf man sie nur für den persönlichen Gebrauch in einer für die Dauer der Reise angemessenen Menge einpacken. In der Regel ist die Mitnahme für eine Reisedauer von maximal 30 Tagen möglich.

Wo geht die Reise hin?

Bei Reisen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens ist eine Bescheinigung des Arztes erforderlich. Das Dokument muss die zuständige Landesgesundheitsbehörde dann noch beglaubigen. Reisende müssen es im Zielland stets mit sich führen.

Bei Reisen in Länder außerhalb des Schengen-Raums gilt: Man sollte sich vom Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen lassen. Diese Bescheinigung muss Angaben zur Wirkstoffbezeichnung und -menge enthalten sowie zu den Einzel- und Tagesdosierungen und der Dauer der Reise. Sie sollte dem Leitfaden für Reisende des INCB (International Narcotics Control Board) entsprechen.

Bei Fragen an die zuständige Botschaft wenden

Insbesondere bei Fernreisen sollte man sich vorab gut informieren: Einige Länder verlangen zusätzlich zur beglaubigten Bescheinigung etwa Importgenehmigungen, schränken die Menge ein oder verbieten die Mitnahme von Betäubungsmitteln sogar generell. Die Bundesopiumstelle empfiehlt, sich bei Fragen bereits während der Reisevorbereitungen an die zuständige diplomatische Vertretung des Reiselandes in Deutschland zu wenden.

Übrigens: Auch wenn in Deutschland seit dem 1. April 2024 medizinisches Cannabis kein Betäubungsmittel mehr ist, gilt diese Regelung in vielen anderen Ländern nicht – somit brauchen Reisende dafür in der Regel weiterhin eine beglaubigte Bescheinigung.

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