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Bundesrat zu Apothekenreform
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Veto bei PTA-Vertretung und Zweigapotheken

Nach vielen Diskussionen und teils wütender Kritik nimmt das Apothekenreformgesetz der Bundesregierung allmählich Gestalt an. Am Freitagmittag wurde das umstrittene Gesetz auch im Bundesrat diskutiert. Im Anschluss beschloss die Länderkammer eine ausführliche Stellungnahme. 
AutorKontaktLukas Brockfeld
Datum 30.01.2026  16:36 Uhr

Mehrere Punkte

Die Länderkammer hat nach den Redebeiträgen eine umfangreiche Stellungnahme verabschiedet. In dieser wird unter anderem vorgeschlagen, einen Grundkostenzuschlag – etwa für die ersten 20.000 Abgaben verschreibungspflichtiger Arzneimittel – einzuführen, um vor allem kleinere und umsatzschwächere Vor-Ort-Apotheken gezielt zu entlasten.

Der Bundesrat fordert außerdem, dass die Bundesregierung die Auswirkungen des 2004 abgeschafften Verbots des Versandhandels im Arzneiwesen prüft. Der grenzüberschreitende Arzneiversandhandel könne kaum kontrolliert werden. Preisbindung und Rabattregelungen ließen sich kaum durchsetzen. Die unterschiedlichen Rahmenbedingungen für den Versandhandel seien eine Gefahr für die wirtschaftliche Grundlage der Präsenzapotheken. 

Die Länder kritisieren in ihrer Stellungnahme außerdem die geplante erleichterte Gründung von Zweigapotheken. Dies hätte zur Folge, dass bereits niedergelassene Apotheken mit wirtschaftlich leichter zu errichtenden Zweigapotheken konkurrieren müssten.

Der Bundesrat lehnt außerdem die Idee ab, dass erfahrene PTA in ländlichen Regionen für bis zu 20 Tage die Apothekenleitung vertreten dürfen. Er begründet dies mit der deutlichen Differenz zwischen der PTA-Ausbildung und der akademischen Qualifikation approbierter Apothekerinnen und Apotheker. Eine solche Vertretung könne die Arzneimittelsicherheit und die Qualität der Beratung beeinträchtigen und das Berufsbild des Apothekers schwächen.

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