Vier Tage Schule, ein Tag Apotheke |
Schon während der Ausbildung sollen PTA-Schülerinnen im Saarland künftig regelmäßig in der Apotheke arbeiten. / Foto: ABDA
Die Schülerinnen und Schüler der PTA-Schule in Homburg sollen dann parallel zur schulischen Ausbildung bereits fest in Apothekenteams mitarbeiten. Der neue PTA-Lehrgang startet im Oktober mit einer dreimonatigen Schulphase. Ab Januar 2025 greift das 4plus1-Modell mit vier Tagen Schule und einem Tag Apothekenpraxis. PTA-Schüler im zweiten Ausbildungsjahr können schon ab Oktober 2024 in das Projekt »IBU« starten.
Die Teilnahme ist für beide Seiten freiwillig. Einige Apotheken haben laut Kammer bereits Interesse bekundet. Der genaue Wochentag der Apothekenpraxis ist nicht unbedingt der Freitag, sondern wird von der PTA-Schule vorgegeben in Abhängigkeit von den aktuellen Stundenplänen.
Das Projekt ist auch eine Reaktion auf die zurückgehenden Ausbildungszahlen. Bislang lernen die angehenden PTA zunächst zwei Jahre in der Schule. Erst im anschließenden Praktikum werden sie auf die Wirklichkeit der Offizin losgelassen. Deshalb strebt die Kammer des Saarlandes mit der PTA-Schule die Reform an.
Neben der praktischen Erfahrung soll das Projekt den angehenden PTA »einen gewissen finanziellen Spielraum« eröffnen, heißt es von der Apothekerkammer. Der gesetzliche Mindestlohn ist dabei selbstverständlich die Untergrenze. Die Übernahme einer PTA-Patenschaft erleichtert den Inhaberinnen und Inhabern auf der anderen Seite idealerweise die Personalsuche und -bindung.
Lehrkräfte der PTA-Schule haben eine Arbeitshilfe entwickelt, um die Apotheken bei der Einbindung des Berufsnachwuchses zu unterstützen. Das erworbene schulische Wissen soll so in praktische Tätigkeiten übersetzt werden. Im Leitfaden können die Apothekenteams nachempfinden, was in der Schule gerade unterrichtet wird und erhalten Beispiele für passende Aufgaben in der Apotheke. »So können die Schülerinnen und Schüler in der Apotheke optimal gefördert werden, ohne sie zu überfordern«, wirbt die Kammer für das Projekt.
Die PTA-Patenschaft ist laut Kammer explizit kein Ersatz für die in der Ausbildung verankerten Praktika, sondern ein ergänzendes Angebot. Um eine Überforderung der Schülerinnen und Schüler zu vermeiden, soll die wöchentliche Arbeitszeit etwa sechs Stunden nicht überschreiten und über Arbeitszeitkonten flexibel gehandhabt werden. Auf schulische Belange und zum Beispiel Prüfungsphasen sollten die Apotheken flexibel reagieren.
Die Kammer stellt zu dem Projekt »IBU« Informationen und einen Musterarbeitsvertrag »Befristeter Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte mit sachlichem Grund« bereit. Für das sechsmonatige Pflichtpraktikum nach der zweijährigen schulischen Ausbildung gilt dieser Arbeitsvertrag mit Mindestlohn jedoch nicht. Interessierte Apotheken sollen sich bei der Geschäftsstelle der Apothekerkammer des Saarlandes melden.