Wann die Krankenkasse für Gesundheitskurse zahlt |
Gesundheitskurse wie beispielsweise Yoga werden dann (anteilig) von der Krankenkasse bezahlt, wenn das Kurskonzept sowie der Kursleiter von der sogenannten Zentralen Prüfstelle Prävention geprüft und zertifiziert worden ist. / Foto: Getty Images/SilviaJansen
Nordic Walking, Wassergymnastik oder Yoga: Wenn wir in der Gruppe Sport machen, sind wir oft motivierter. Wir haben einen festen Termin im Kalender, den wir nicht so schnell ausfallen lassen. Und: Gut möglich, dass wir so einen Kurs, mit dem wir in die eigene Gesundheit investieren, nicht komplett aus eigener Tasche zahlen müssen.
Denn die gesetzlichen Krankenkassen fördern die Teilnahme an bestimmten Gesundheitskursen – dazu sind sie nach § 20 des SGB V sogar verpflichtet. Krankenkassen müssen demnach Angebote unterstützen, die Krankheitsrisiken reduzieren und das selbstbestimmte gesundheitsorientierte Handeln von Versicherten fördern. Und dazu zählen die sogenannten Präventionskurse.
»Die Kursinhalte müssen sich einem der Handlungsfelder ›Bewegungsgewohnheiten‹, ›Ernährung‹, ›Stress- und Ressourcenmanagement‹ oder ›Suchtmittelkonsum‹ zuordnen lassen«, sagt Jochen Sunken von der Verbraucherzentrale Hamburg. Präventionskurse müssen außerdem vorab von der sogenannten Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert werden. Dabei werden das Kurskonzept sowie die Qualifikation des Kursleiters bzw. der Kursleiterin geprüft. Eine Voraussetzung ist, dass Beginn und Ende klar definiert sind, die Inhalte der Sitzungen bauen aufeinander auf, es gibt eine feste Gruppe – und feste Ziele, auf die die Termine hinarbeiten. Gut zu wissen: Präventionskurse können auch online stattfinden.
Ein Überblick, welche Kurse es gibt: