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Wann die Krankenkasse für Gesundheitskurse zahlt

Bei Sonnengrüßen auf der Yogamatte Entspannung finden, oder endlich mit dem Rauchen aufhören. Klingt nach etwas, das Ihnen guttun könnte? Dann sollten Sie sich Präventionskurse näher anschauen – und diese möglicherweise von der Krankenkasse bezuschussen lassen.
AutorKontaktdpa
Datum 05.06.2024  15:00 Uhr

Gibt es auch Kurse für Kinder und Jugendliche?

Ja, denn das Alter spielt keine Rolle. Es gibt auch zertifizierte Angebote für Kinder, Jugendliche und Ältere. Das Kind kann im Zuge eines Präventionskurses zum Beispiel ein ausdauerorientiertes Herz-Kreislauf-Training absolvieren, für Jugendliche gibt es Entspannungsangebote.

Ältere Menschen haben mit einem Präventionskurs die Möglichkeit, etwa ihre Muskulatur zu stärken oder das Sturzrisiko zu verringern. Manche Präventionskurse richten sich auch speziell an Schwangere.

Laut GKV-Spitzenverband fördern die Krankenkassen nicht nur Kursangebote für einzelne Versicherte, sondern auch Angebote etwa in Kindertagesstätten, Schulen und Betrieben.

Wie finde ich einen passenden Kurs?

Eine mögliche Anlaufstelle ist die Webseite der Krankenkasse, bei der man versichert ist. Dort gelangt man in aller Regel zu der Datenbank der ZPP, wo man – ausgehend von der Postleitzahl – nach Angeboten in der Nähe suchen kann. Diese Suche ist auch über die Webseite des GKV-Spitzenverbandes zu erreichen. Wer fündig geworden ist, meldet sich direkt beim Kursanbieter an.

Wie viel Geld gibt die Krankenkasse denn dazu?

Die eine Kasse schießt pro Jahr 50 Euro für die Teilnahme an Präventionskursen dazu, die andere übernimmt 80 Prozent der Kurskosten: Wie hoch der Zuschuss ausfällt, entscheidet jede Versicherung selbst. Das heißt: Wer Interesse an einem Präventionskurs hat, sollte sich vorab bei der Kasse erkundigen, in welcher Höhe die den Kurs finanziell unterstützt.

Muss ich das Geld vorstrecken?

Ja, für ihre Teilnahme an einem Präventionskurs zahlen Versicherte zunächst selbst. Nach Kursende bekommen sie eine Bescheinigung, dass sie regelmäßig teilgenommen haben. Dieses Dokument reichen Versicherte nun bei ihrer Kasse ein und bekommen die Kosten entweder zum Teil oder komplett erstattet.

Wichtig: Um die Teilnahmebescheinigung zu bekommen, darf man nur bei höchstens 20 Prozent der Kurstermine fehlen. Bei zeit- und ortsunabhängigen Online-Angeboten muss man 100 Prozent der Einheiten absolvieren. Und: Laut GKV-Spitzenverband ist die Förderung auf zwei Kurse pro Versicherten und Jahr begrenzt.

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