Wann die Krankenkasse für Gesundheitskurse zahlt |
Gesundheitskurse wie beispielsweise Yoga werden dann (anteilig) von der Krankenkasse bezahlt, wenn das Kurskonzept sowie der Kursleiter von der sogenannten Zentralen Prüfstelle Prävention geprüft und zertifiziert worden ist. / Foto: Getty Images/SilviaJansen
Nordic Walking, Wassergymnastik oder Yoga: Wenn wir in der Gruppe Sport machen, sind wir oft motivierter. Wir haben einen festen Termin im Kalender, den wir nicht so schnell ausfallen lassen. Und: Gut möglich, dass wir so einen Kurs, mit dem wir in die eigene Gesundheit investieren, nicht komplett aus eigener Tasche zahlen müssen.
Denn die gesetzlichen Krankenkassen fördern die Teilnahme an bestimmten Gesundheitskursen – dazu sind sie nach § 20 des SGB V sogar verpflichtet. Krankenkassen müssen demnach Angebote unterstützen, die Krankheitsrisiken reduzieren und das selbstbestimmte gesundheitsorientierte Handeln von Versicherten fördern. Und dazu zählen die sogenannten Präventionskurse.
»Die Kursinhalte müssen sich einem der Handlungsfelder ›Bewegungsgewohnheiten‹, ›Ernährung‹, ›Stress- und Ressourcenmanagement‹ oder ›Suchtmittelkonsum‹ zuordnen lassen«, sagt Jochen Sunken von der Verbraucherzentrale Hamburg. Präventionskurse müssen außerdem vorab von der sogenannten Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert werden. Dabei werden das Kurskonzept sowie die Qualifikation des Kursleiters bzw. der Kursleiterin geprüft. Eine Voraussetzung ist, dass Beginn und Ende klar definiert sind, die Inhalte der Sitzungen bauen aufeinander auf, es gibt eine feste Gruppe – und feste Ziele, auf die die Termine hinarbeiten. Gut zu wissen: Präventionskurse können auch online stattfinden.
Ein Überblick, welche Kurse es gibt:
Ja, denn das Alter spielt keine Rolle. Es gibt auch zertifizierte Angebote für Kinder, Jugendliche und Ältere. Das Kind kann im Zuge eines Präventionskurses zum Beispiel ein ausdauerorientiertes Herz-Kreislauf-Training absolvieren, für Jugendliche gibt es Entspannungsangebote.
Ältere Menschen haben mit einem Präventionskurs die Möglichkeit, etwa ihre Muskulatur zu stärken oder das Sturzrisiko zu verringern. Manche Präventionskurse richten sich auch speziell an Schwangere.
Laut GKV-Spitzenverband fördern die Krankenkassen nicht nur Kursangebote für einzelne Versicherte, sondern auch Angebote etwa in Kindertagesstätten, Schulen und Betrieben.
Eine mögliche Anlaufstelle ist die Webseite der Krankenkasse, bei der man versichert ist. Dort gelangt man in aller Regel zu der Datenbank der ZPP, wo man – ausgehend von der Postleitzahl – nach Angeboten in der Nähe suchen kann. Diese Suche ist auch über die Webseite des GKV-Spitzenverbandes zu erreichen. Wer fündig geworden ist, meldet sich direkt beim Kursanbieter an.
Die eine Kasse schießt pro Jahr 50 Euro für die Teilnahme an Präventionskursen dazu, die andere übernimmt 80 Prozent der Kurskosten: Wie hoch der Zuschuss ausfällt, entscheidet jede Versicherung selbst. Das heißt: Wer Interesse an einem Präventionskurs hat, sollte sich vorab bei der Kasse erkundigen, in welcher Höhe die den Kurs finanziell unterstützt.
Ja, für ihre Teilnahme an einem Präventionskurs zahlen Versicherte zunächst selbst. Nach Kursende bekommen sie eine Bescheinigung, dass sie regelmäßig teilgenommen haben. Dieses Dokument reichen Versicherte nun bei ihrer Kasse ein und bekommen die Kosten entweder zum Teil oder komplett erstattet.
Wichtig: Um die Teilnahmebescheinigung zu bekommen, darf man nur bei höchstens 20 Prozent der Kurstermine fehlen. Bei zeit- und ortsunabhängigen Online-Angeboten muss man 100 Prozent der Einheiten absolvieren. Und: Laut GKV-Spitzenverband ist die Förderung auf zwei Kurse pro Versicherten und Jahr begrenzt.
Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung erstatten die vertraglich vereinbarten Aufwendungen für eine medizinisch notwendige Heilbehandlung. »Präventions- und Sportkurse zählen nicht dazu und werden daher grundsätzlich nicht erstattet, sagt Jens Wegner vom Verband der Privaten Krankenversicherung. Ausnahmen davon sind denkbar, wenn das Versicherungsunternehmen entsprechende Angebote in seinen Tarifbedingungen vorsieht.
Auch wenn die gesetzliche Krankenversicherung die Teilnahme an bestimmten Kursen zur Entspannung oder Bewegung finanziell unterstützt: Für Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen gibt es laut GKV-Spitzenverband keine Förderung. Gleiches gilt für Massagen oder Trainingsprogramme mit einseitigen körperlichen Belastungen.
Die gesetzlichen Kassen beteiligen sich finanziell nämlich nur an Präventionskursen, die von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert sind. Sie entsprechen damit den Anforderungen des GKV-Leitfadens Prävention. Dort ist festgehalten, welche Kriterien so ein Präventionskurs erfüllen muss: So müssen Anfang und Ende festgelegt sein, es darf sich nicht um Dauer-Angebote handeln.
Zum Beispiel wird auch längst nicht jeder Yoga-Stil gefördert. Präventionskurse decken in aller Regel Hatha-Yoga ab. Das ist eine Form, bei der auch Atemübungen eine große Rolle spielen, und das Bewusstsein für den eigenen Körper geschult werden soll.