Wann ist ein Sportunfall ein Arbeitsunfall? |
Nur wenn der Sport regelmäßig stattfindet, kann man ihn als Betriebssport definieren. / Foto: Getty Images/Luis Alvarez
Egal, ob Arbeits- oder Pausenzeit: »Haben Beschäftigte im Fitnessraum des Unternehmens einen Unfall, handelt es sich in jedem Fall um einen Arbeitsunfall«, sagt der Berliner Arbeitsrechtler Peter Meyer. Der Arbeitgeber muss den Unfall dann der zuständigen Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft melden.
Und auch wer beim Betriebssport mitmacht, ist gesetzlich unfallversichert. Allerdings müssen dafür einige Kriterien erfüllt sein, schreibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) auf ihrer Website: Der Sport müsse als Ausgleich für die Belastungen am Arbeitsplatz dienen. Und er muss regelmäßig stattfinden.
Zudem müsse ein klarer organisatorischer Bezug zum Unternehmen bestehen. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn der Arbeitgeber die Örtlichkeit zur Verfügung stellt oder feste Zeiten vorgibt, heißt es bei der DGUV. Auch müssen die Teilnehmer im Wesentlichen Beschäftigte des Betriebes sein. Die Sportart spielt hingegen keine Rolle. Auch Inlineskaten könnte demnach versichert sein.
Wichtig jedoch: Es darf nicht um sportliche Höchstleistungen gehen – oder die Teilnahme an Wettkämpfen im Mittelpunkt stehen. Tritt eine Betriebsmannschaft zum Beispiel bei einem Fußballturnier an, so haben die Spielerinnen und Spieler demnach in der Regel keinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.