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Atemwegsinfekte
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Wann man wieder Blut spenden darf

Erkältung, Covid-19, Influenza, Keuchhusten oder eine Pneumokokken-Erkrankung: Die Infektsaison rollt im November so richtig an. Das wirft die Frage auf: Wann darf man nach einem Atemwegsinfekt wieder Blut spenden?
AutorKontaktElke Wolf
Datum 25.11.2025  16:00 Uhr

Jeden Tag werden in Deutschland etwa 15.000 Blutspenden benötigt. Aufgrund der kurzen Haltbarkeit von Blutpräparaten ist es wichtig, kontinuierlich zu spenden. Schätzungen zufolge werden rund 80 Prozent der Menschen in Deutschland in ihrem Leben zumindest einmal auf Blutpräparate angewiesen sein – doch nur knapp drei Prozent der Bevölkerung spenden regelmäßig Blut, teilt der Blutspendedienst des Deutschen Roten Kreuz mit.

Erhöhte Infektionszahlen – wie jetzt in Herbst und Winter – wirken sich zusätzlich negativ auf das Spendeaufkommen aus. Je nach Schwere des Infekts richtet sich die sogenannte Rückstellfrist, bis man wieder Blutspendetermine wahrnehmen kann.

Der DRK-Blutspendedienst rät zu folgenden Wartezeiten:

  • nach einem gewöhnlichen grippalen Infekt ohne Komplikationen: sieben Tage ab Symptomfreiheit. Ein Puffer von einer Woche nach Abklingen der Beschwerden sei sinnvoll.
  • nach einer Infektion mit Fieber: 28 Tage ab Symptomfreiheit
  • nach der Einnahme eines Antibiotikums oder Glucocorticoiden: vier Wochen nach der letzten Applikation
  • Personen, die mit SARS-CoV-2 infiziert und erkrankt waren , müssen bis vier Wochen nach Ausheilung warten, bevor sie wieder Blut spenden dürfen.

Eine Influenzaimpfung ist übrigens kein Rückstellgrund. Wer sich gegen Grippe hat impfen lassen und sich rundum wohl fühlt, darf bereits einen Tag nach der Impfung wieder Blut spenden. Das gilt freilich auch für alle anderen Impfungen mit Totimpfstoffen.

Keine generellen No-Gos bei Arzneien

Eine ausführliche Auflistung von Medikamenten, bei denen keine Blutspende möglich wäre, gibt es im Übrigen nicht. »Oftmals ist es nicht das Medikament, das Auskunft über den Rückstellungszeitraum gibt, sondern die dahinterliegende Krankheit«, begründet der DRK-Blutspendedienst. Die Experten betonen, dass eine Arzneimitteleinnahme nicht generell zum Ausschluss für eine Blutspende führt. Nehmen die Patienten etwa Acetylsalicylsäure oder Ibuprofen ein, könne dennoch das Erythrozytenkonzentrat und das Plasma verwendet werden.

Auch interessant: Beim Blutspendetermin wird die Spende speziell markiert. Ein brauner Aufkleber bedeutet zum Beispiel, dass aufgrund bestimmter Medikamenteneinnahme nur ein Erythrozytenkonzentrat hergestellt werden kann, bei einem lilafarbenen Aufkleber kann kein Frischplasma daraus hergestellt werden.

Und wie sieht die Rückstellfrist bei Menschen mit frisch gestochenen Tätowierungen aus? Der DRK-Blutspendedienst hält eine viermonatige Wartezeit für angemessen. Die Begründung: »Wir vom DRK-Blutspendedienst können nicht nachvollziehen, wo und unter welchen hygienischen Bedingungen das Tattoo gestochen wurde. Die Tätowierung an sich stellt nicht das Problem dar, sondern der Fakt, dass die Haut penetriert wurde. Um sicherzustellen, dass keine Infektion oder Entzündung vorliegt, gibt es eine viermonatige Wartezeit. Sollte es etwa zu einer Hepatitisinfektion gekommen sein, ist sie nach vier Monaten im Blut nachweisbar.«

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