Wann zum Betriebsarzt? |
Auch hier gilt: »Ein Austausch von Befunden und Informationen erfolgt nur, wenn der oder die Beschäftigte ausdrücklich damit einverstanden ist«, sagt Stich-Kreitner. Betriebsärzte verweisen Beschäftigte nicht selten zu Haus- oder Fachärzten, wenn sich etwa aus der Vorsorge der Bedarf für eine weitere Behandlung ergibt. »Dies erfolgt in der Regel informell, also ohne Überweisungsformular«, so Stich-Kreitner.
Über Betriebsärztinnen und Betriebsärzte kursieren einige Missverständnisse. Ihnen wird beispielsweise nachgesagt, sie seien Kontrolleure des Arbeitgebers. »Das ist definitiv falsch«, sagt Falk Liebers. Betriebsärzte sind nicht befugt, persönliche oder medizinische Daten von Beschäftigten ohne deren Einwilligung an den Arbeitgeber weiterzugeben. Betriebsärzte sind laut Liebers auch nicht berechtigt, im Auftrag und bei Zweifeln des Arbeitgebers die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Beschäftigten zu überprüfen. Sie stellen solche Bescheinigungen auch nicht aus.
Viele erwarten von Betriebsärzten zudem therapeutische Leistungen. »Aber diese können sie nicht anbieten, weil sie nicht im kassenärztlichen System eingebunden sind«, so Liebers. Ausnahmen sind zum Beispiel präventive Schutzimpfungen, die Betriebsärzte häufig durchführen.
In erster Linie kümmern sich Betriebsärztinnen und Betriebsärzte um die individuelle Beratung der Beschäftigten im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Sie unterstützen zudem Unternehmen bei der Gefährdungsbeurteilung, der Information und Unterweisung der Beschäftigten zu arbeitsbedingten Risiken, der Gesundheitsförderung und der Prävention.