Warnung vor dem Schlankheitsmittel »Trex Tea« |
Katja Egermeier |
29.03.2023 14:00 Uhr |
Vermeintlich rein pflanzlich und bei Übergewicht wirksam – so kommt das Heißgetränk »Trex Tea« daher. Doch es enthält einen aus guten Gründen nicht mehr zugelassenen Arzneistoff. / Foto: Adobe Stock/satit
Es handele sich um ein vermeintlich harmloses Heißgetränk, ein weißes Pulver, das mit heißem Wasser aufgegossen und getrunken werden soll. Angegeben seien lediglich Zutaten wie etwa Gojibeeren-, Zwergpalmen- und Grüntee-Extrakt, der hochwirksame Arzneistoff werde verschwiegen. Dem Zoll ist das Mittel namens »Trex Tea« ins Netz gegangen, nachdem es eine Person aus Rheinland-Pfalz im Internet bestellt habe, wie das LUA in Koblenz mitteilt.
Immerhin gebe es einen Warnhinweis, der Schwangeren, Stillenden, Personen unter 18 Jahren sowie Patienten mit Leber- und Nierenerkrankungen, Herzinsuffizienz, Bluthochdruck oder Depressionen von der Verwendung abrate, so das LUA. Das sei für Fachleute ein Fingerzeig gewesen, dass der »Tee« Sibutramin enthalten könnte.
Der enthaltene hochwirksame und gefährliche Arzneistoff Sibutramin ist auf der Verpackung nicht angegeben. / Foto: LUA
Sibutramin ist früher unter ärztlicher Aufsicht in Mitteln gegen Fettleibigkeit verabreicht worden, hat aber wegen gravierender Nebenwirkungen keine Zulassung mehr. Es kann den Blutdruck stark erhöhen und Herzerkrankungen hervorrufen. Zudem drohten bei gleichzeitiger Einnahme mit Psychopharmaka gefährliche Wechselwirkungen, wie das LUA weiter mitteilt. Auch Todesfälle seien bekannt.
Die angegebene Tagesdosis von zwei Beuteln »Trex Tea« enthalte etwa 23 Milligramm Sibutramin und liege damit deutlich über der höchsten Dosierung des ehemals verkehrsfähigen Fertigarzneimittels »Reductil«, das eine maximale Tagesdosis von 10 beziehungsweise 15 mg erlaubte.
»Trex Tea« ist nach Angaben des LUA ein illegales Medikament und darf in Deutschland nicht verkauft werden. Der Handel mit solchen Mitteln ist nach dem Arzneimittelgesetz eine Straftat, die mit einer Freiheits- oder mit einer Geldstrafe geahndet werden kann.
Sibutramin (Reductil®) war einst der Hoffnungsträger der Adipositas-Behandlung: ein selektiver Noradrenalin- und Serotonin-Wiederaufnahmehemmer, der das natürliche Sättigungsgefühl verstärken sollte. Der Wirkstoff wurde in Deutschland 1999 als unterstützende Maßnahme bei Patienten mit einem Body-Mass-Index (BMI) ab 30 kg/m2 beziehungsweise ab 27 kg/m2 und gleichzeitig vorliegenden zusätzlichen Risikofaktoren zugelassen. Doch schon nach kurzer Zeit geriet das Medikament in die Kritik, denn kardiovaskuläre Zwischenfälle häuften sich unter der Einnahme. Es folgte ein Risikobewertungsverfahren durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA), die aber 2002 den Nutzen höher als das Risiko einschätzte. Zur Absicherung verpflichtete sie das herstellende Pharmaunternehmen Abbott dennoch, den Risiken auf den Grund zu gehen.
In einer großen kontrollierten, prospektiven, doppelblinden und randomisierten Studie mit mehr als 10.000 Teilnehmern zeigte sich dann, dass die Kritik berechtigt war. Denn bei übergewichtigen Patienten mit weiteren Risikofaktoren traten unter der Einnahme von Sibutramin häufiger als unter Placebo schwerwiegende Ereignisse wie Schlaganfall oder Herzinfarkt auf. Zusätzlich fiel die Gewichtsabnahme vergleichsweise gering aus. Deshalb empfahl der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der EMA im Jahr 2010 schließlich das europaweite Ruhen der Zulassung.
Generell rät das LUA dringend davon ab, Mittel zum Abnehmen im Internet zu bestellen oder von Privatpersonen zu kaufen. Sie seien im besten Fall einfach nur wirkungslos, im schlimmsten Fall sogar gesundheitsschädlich. »Wunderpillen aus dem Netz machen krank statt schlank.«