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Gefährliches Heißgetränk

Warnung vor dem Schlankheitsmittel »Trex Tea«

Das Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz warnt vor einem Schlankheitsmittel mit einem gefährlichen, in Deutschland nicht mehr zugelassenen Wirkstoff. Auf der Packung sei es als rein pflanzliches Mittel deklariert, doch das Produkt enthalte den appetithemmenden Arzneistoff Sibutramin.
AutorKontaktKatja Egermeier
Datum 29.03.2023  14:00 Uhr

Es handele sich um ein vermeintlich harmloses Heißgetränk, ein weißes Pulver, das mit heißem Wasser aufgegossen und getrunken werden soll. Angegeben seien lediglich Zutaten wie etwa Gojibeeren-, Zwergpalmen- und Grüntee-Extrakt, der hochwirksame Arzneistoff werde verschwiegen. Dem Zoll ist das Mittel namens »Trex Tea« ins Netz gegangen, nachdem es eine Person aus Rheinland-Pfalz im Internet bestellt habe, wie das LUA in Koblenz mitteilt.

Immerhin gebe es einen Warnhinweis, der Schwangeren, Stillenden, Personen unter 18 Jahren sowie Patienten mit Leber- und Nierenerkrankungen, Herzinsuffizienz, Bluthochdruck oder Depressionen von der Verwendung abrate, so das LUA. Das sei für Fachleute ein Fingerzeig gewesen, dass der »Tee« Sibutramin enthalten könnte.

Wirkstoff mit gravierenden Nebenwirkungen

Sibutramin ist früher unter ärztlicher Aufsicht in Mitteln gegen Fettleibigkeit verabreicht worden, hat aber wegen gravierender Nebenwirkungen keine Zulassung mehr. Es kann den Blutdruck stark erhöhen und Herzerkrankungen hervorrufen. Zudem drohten bei gleichzeitiger Einnahme mit Psychopharmaka gefährliche Wechselwirkungen, wie das LUA weiter mitteilt. Auch Todesfälle seien bekannt.

Die angegebene Tagesdosis von zwei Beuteln »Trex Tea« enthalte etwa 23 Milligramm Sibutramin und liege damit deutlich über der höchsten Dosierung des ehemals verkehrsfähigen Fertigarzneimittels »Reductil«, das eine maximale Tagesdosis von 10 beziehungsweise 15 mg erlaubte.

»Trex Tea« ist nach Angaben des LUA ein illegales Medikament und darf in Deutschland nicht verkauft werden. Der Handel mit solchen Mitteln ist nach dem Arzneimittelgesetz eine Straftat, die mit einer Freiheits- oder mit einer Geldstrafe geahndet werden kann.

Generell rät das LUA dringend davon ab, Mittel zum Abnehmen im Internet zu bestellen oder von Privatpersonen zu kaufen. Sie seien im besten Fall einfach nur wirkungslos, im schlimmsten Fall sogar gesundheitsschädlich. »Wunderpillen aus dem Netz machen krank statt schlank.«

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