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Riskante Nahrungsergänzung

Warnung vor Kratom-Produkten

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) warnt aktuell vor der Anwendung von Kratom, auch »Herbal Speed« genannt. Kratom-Produkte sind in Deutschland nicht als Arzneimittel zugelassen, aber dennoch über das Internet zu beziehen.
AutorKontaktVerena Schmidt
Datum 01.07.2025  13:00 Uhr

Online werden die Blätter des südostasiatischen Kratombaums (Mitragyna speciosa) aus der Familie der Rötegewächse (Rubiaceae) zur Einnahme gegen Schmerzen, Entzündungen, Husten, Angst, Depressionen und weitere Krankheiten beworben. Kratom-Blätter sind in ganzer Form, aber auch als Pulver oder Kapseln erhältlich. Im deutschsprachigen Raum sind entsprechende Produkte oft mit Hinweisen wie »nicht für die Einnahme geeignet« versehen. Käufer finden aber Verweise auf andere Webseiten, wo die Wirkung des pflanzlichen Mittels angepriesen wird.

Das BfArM warnte heute in einer Pressemitteilung: Sicherheit und Wirksamkeit von Kratom seien bisher nicht ausreichend geprüft. Zugelassene Arzneimittel oder Medizinprodukte mit Kratom gibt es in Deutschland nicht. »Vielmehr deuten Tier- und Humanstudien darauf hin, dass Kratom möglicherweise zu schädlichen neurologischen Wirkungen, einschließlich Abhängigkeit und Entzugssyndrom führen und insbesondere Leber und Niere schädigen könnte«, so das BfArM. Es gibt weltweit Berichte über Todesfälle im Zusammenhang mit Kratom, darunter auch einer in Deutschland. Die genauen Ursachen und Zusammenhänge werden laut BfArM noch wissenschaftlich untersucht.

Stimulierend oder dämpfend

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte bereits vor anderthalb Jahren vor Kratom-Produkten gewarnt. Der Verzehr von Kratom-Pulver oder -Tee bei verschiedensten Indikationen werde mit überlieferten Erfahrungen aus der ostasiatischen Volksmedizin begründet, schreibt die Verbraucherzentrale. Wissenschaftliche Belege für den Nutzen von Nahrungsergänzungsmitteln mit Kratom gibt es nicht. In niedrigen Dosen sollen die Blätter stimulierend wirken, in hohen Dosen dämpfend und psychoaktiv wie Opioide. Pharmakologen sähen in Kratom eher ein Rausch- oder Betäubungsmittel, so die Verbraucherzentrale.

Laut der US-amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) gibt es zahlreiche Meldungen über unerwünschte Nebenwirkungen: Verstopfung, Appetitlosigkeit und Leberschäden, Krampfanfälle, Halluzinationen und Verwirrtheit. Weitere typische unerwünschte Wirkungen des Mittels sind laut Verbraucherzentrale grippeähnliche Symptome wie Schüttelfrost, Schweißausbrüche, Übelkeit, Erbrechen, Muskelkrämpfe und Schmerzen, verminderter Appetit oder Durchfall, aber auch Angst, Reizbarkeit, depressive Stimmung, Hitzewallungen und Schlafstörungen. Das Allergierisiko sei besonders vor dem erstmaligen Gebrauch hoch, warnt die Verbraucherzentrale. Verunreinigungen könnten außerdem zu allergischen Reaktionen führen.

Wechselwirkungen möglich

Kratom enthält verschiedene Pflanzenalkaloide, darunter Mitragynin, das unter anderem Cytochrom P450 hemmt. Daher sind Wechselwirkungen mit verschiedenen Medikamenten möglich. Kratom-Mittel sollten keinesfalls bei Herzproblemen, insbesondere Tachykardie, eingenommen werden. Die Kombination von Kratom mit hohen Dosen von Koffein kann zu hohem Blutdruck führen und die Kombination mit Alkohol verstärkt eine beruhigende Wirkung bis hin zur Atemnot, warnt die Verbraucherzentrale.

Das BfArM beschäftigt sich aktuell in der Gemeinsamen Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen mit der Frage, ob kratomhaltige Produkte als Arzneimittel oder als Lebensmittel eingestuft werden müssen. Da ein regelmäßiger Verzehr in der EU vor Mai 1997 nicht nachgewiesen werden kann, würde es sich, wenn überhaupt, um ein neuartiges Lebensmittel handeln. Das Pflanzenpulver müsste dann zunächst eine Sicherheitsprüfung der EU durchlaufen, bevor es als Zutat für Lebensmittel zugelassen werden könnte.

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