PTA-Forum online Avoxa
instagram facebook

Riskante Nahrungsergänzung
-
Warnung vor Kratom-Produkten

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) warnt aktuell vor der Anwendung von Kratom, auch »Herbal Speed« genannt. Kratom-Produkte sind in Deutschland nicht als Arzneimittel zugelassen, aber dennoch über das Internet zu beziehen.
AutorKontaktVerena Schmidt
Datum 01.07.2025  13:00 Uhr

Wechselwirkungen möglich

Kratom enthält verschiedene Pflanzenalkaloide, darunter Mitragynin, das unter anderem Cytochrom P450 hemmt. Daher sind Wechselwirkungen mit verschiedenen Medikamenten möglich. Kratom-Mittel sollten keinesfalls bei Herzproblemen, insbesondere Tachykardie, eingenommen werden. Die Kombination von Kratom mit hohen Dosen von Koffein kann zu hohem Blutdruck führen und die Kombination mit Alkohol verstärkt eine beruhigende Wirkung bis hin zur Atemnot, warnt die Verbraucherzentrale.

Das BfArM beschäftigt sich aktuell in der Gemeinsamen Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen mit der Frage, ob kratomhaltige Produkte als Arzneimittel oder als Lebensmittel eingestuft werden müssen. Da ein regelmäßiger Verzehr in der EU vor Mai 1997 nicht nachgewiesen werden kann, würde es sich, wenn überhaupt, um ein neuartiges Lebensmittel handeln. Das Pflanzenpulver müsste dann zunächst eine Sicherheitsprüfung der EU durchlaufen, bevor es als Zutat für Lebensmittel zugelassen werden könnte.

TEILEN
Datenschutz
THEMEN
Husten

Mehr von Avoxa